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EuGH zu Onlinebuchung
Airlines müssen Endpreise ausweisen

Wer im Netz Flüge bucht, muss oft lange suchen, bis er den tatsächlichen Gesamtpreis seiner Reise findet. Preise zu vergleichen, wird dadurch erschwert. Air Berlin wurde deshalb von Verbraucherschützern verklagt. Nun hat der Europäische Gerichtshof ein wegweisendes Urteil gesprochen.

Von Jörg Münchenberg | 15.01.2015
    Großer Andrang an den Umbuchungsschaltern der Lufthansa am Flughafen Frankfurt am Main.
    Buchungsschalter am Flughafen Frankurt am Main: Die günstigste Airline zu finden soll einfacher werden. (picture alliance / dpa / Fredrik Von Erichsen)
    Der Europäische Gerichtshof hat heute erneut zugunsten der Verbraucher geurteilt. Demnach müssen Airlines auch bei einer Onlinebuchung den zu zahlenden Endpreis jeweils ausweisen. Und zwar nicht nur für die letztendlich vom Kunden ausgewählte Flugverbindung, sondern für alle Flüge, die in der Regel in einer Übersichtstabelle angezeigt werden. Nur so, heißt es in dem Gerichtsurteil, könnten die Kunden auch Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen effektiv vergleichen. Kerstin Hoppe von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil:
    "Das ist ein sehr, sehr gutes Signal für den Verbraucher. Das bedeutet, dass die Verordnung, die es ja schon seit einiger Zeit gibt, wirklich ernst zu nehmen ist. Und dass der Verbraucher in einem allerersten Schritt, wenn er den Flugpreis sieht und auch in allen anderen Schritten, einen Endpreis vor sich hat."
    Hintergrund des heutigen Urteils ist ein Rechtsstreit zwischen der zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft Air Berlin und der Verbraucherzentrale Bundesverband aus dem Jahr 2008. Die Verbraucherschützer hatten die Darstellung der Flugpreise im elektronischen Buchungssystem von Air Berlin beanstandet. Der Endpreis, also samt Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschlägen, sei nur für den ausgewählten Flug ausgewiesen worden. Damit aber verstoße die Fluggesellschaft gegen das europarechtlich geforderte Gebot der Transparenz.
    Gerichte folgten der Argumentation der Verbraucherschützer
    Beim Gang durch die Instanzen folgten die jeweiligen Gerichte der Argumentation der Verbraucherschützer. Air Berlin rief daraufhin den Bundesgerichtshof an, der wiederum den Fall zur Prüfung nach Luxemburg weiterreichte. Auch dort konnten sich die Verbraucherschützer heute durchsetzen. Bei Air Berlin heißt es jedoch, der Fall habe sich längst erledigt. Noch vor dem Urteil sei die Preisanzeige so geändert worden, dass jetzt alle anfallenden Kosten wie gefordert in einer Übersichtstabelle angezeigt würden. Trotzdem so Verbraucherschützerin Hoppe, sei das heutige Urteil aus Sicht der Kunden wichtig:
    "Es ist zutreffend, dass Air Berlin die Seite schon geändert hat. Das Urteil hat aber eine große Relevanz, weil noch einmal bekräftigt wird, dass die Verordnung sehr ernst zu nehmen ist. Und die Fluggesellschaften die Preise weiter klar darstellen müssen und auch alle anderen Flugdienste. Damit die Verbraucher die Preise vergleichen können. Wenn die Entscheidung heute anders ausgegangen wäre, dann wäre zu befürchten, dass die Verordnung aufgeweicht wird und der Verbraucher sich wieder die Preise im Internet erarbeiten muss und ein Preisvergleich sehr, sehr schwer möglich ist."
    So aber bleibt es weiterhin bei der strengen Auslegung der geltenden EU-Verordnung – zugunsten der Verbraucher.