
Das Gericht bescheinigte dem Land, durch unzureichende Klimaschutzmaßnahmen Menschenrechte verletzt zu haben. Hintergrund ist eine Klage der Gruppe "Schweizer Klimaseniorinnen". Diese hatte erklärt, durch Versäumnisse der Behörden werde der Gesundheitszustand der älteren Bevölkerung ernsthaft beeinträchtigt. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für ähnliche Klagen sein. Bisher waren solche nur vor nationalen Gerichten erfolgreich.
Gleichzeitig lehnte der Gerichtshof zwei weitere Klimaklagen als unzulässig ab. Mehrere Jugendliche aus Portugal hatten insgesamt 32 Staaten vorgeworfen, nicht genügend gegen die Erderwärmung zu tun. Auch ein ehemaliger Bürgermeister einer französischen Küstenstadt scheiterte mit seiner Klage. Er wirft der französischen Regierung vor, zu wenig zu tun, um eine Überflutung seiner Stadt zu verhindern.
Diese Nachricht wurde am 09.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.