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Europäischer Gerichtshof
Streit um "Sparkassen-Rot"

Die Bankenwelt sieht rot - nicht wegen Zahlen, sondern wegen Farben: Santander aus Spanien klagt vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die deutschen Sparkassen. Ist es rechtens, dass nur sie mit einer geschützten Farbmarke für Finanzdienstleistungen werben?

19.06.2014
    Das Logo der Sparkasse kennt fast jeder, und auch die Farbe?
    Das Logo der Sparkasse kennt fast jeder, und auch die Farbe? (dpa / Wolfram Steinberg)
    Die Sparkassen müssen um den Erhalt ihres Rottons mit dem Hex-Wert #df002a bangen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Eintragung und den Schutz solcher Farbmarken erschwert - eine endgültige Entscheidung aber nicht getroffen. Die Sparkasse muss neue Beweise vorlegen. Santander nutzt einen anderen Rotton, mit dem Hex-Wert #fe0002.
    Juristisches Tauziehen um den richtigen Farbton
    Der Streit ist komplex und dauert nun schon einige Jahre. Im Kern geht es um die Frage, wie viele Menschen die Farbe zweifellos der Sparkasse zuordnen können, damit der Schutz berechtigt ist. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband hatte beim Deutschen Patent- und Markenamt die alleinige Nutzung der Farbe für Finanzdienstleistungen im Privatkundengeschäft beantragt - 2002 erfolglos, 2006 nachgebessert und erfolgreich.
    Nach deutschem und europäischem Recht setzt die Eintragung einer Marke nämlich voraus, dass das Zeichen "Unterscheidungskraft" im Wettbewerb besitzt. Dabei kommt es darauf an, ob die Farbe durch langen und intensiven Gebrauch einer bestimmten Firma zugeordnet wird. Und so legte der Sparkassen- und Giroverband Umfragen vor, wonach zwei Drittel der Deutschen das Rot mit der Sparkasse in Verbindung bringen. Die deutschen Sparkassen verwenden zudem "ihr" Rot seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe. Santander führt den abweichenden Farbton seit den 80er Jahren.
    Bundesgerichtshof muss entscheiden
    Der EuGH entschied nun, die Sparkassen hätten Belege vor ihrer ersten Patentanmeldung im Jahr 2002 vorlegen müssen, sofern deutsches Recht nichts anderes bestimmt. Laut Bundespatentgericht gibt es dafür in deutschem Recht keine eindeutige Regelung. Letztlich wird dies der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben. Von der Antwort hängt ab, ob die Sparkassen sich überhaupt auf die Umfrageergebnisse aus 2006 berufen können, oder ob sie Belege aus 2002 oder früher vorlegen müssen.
    Die Sparkassen zogen 2009 gegen Santander vor Gericht. Das Hamburger Landgericht untersagte daraufhin, das Rot in Deutschland zu verwenden. Im Gegenzug klagte Santander auf Löschung der Farb-Schutzmarke beim Patentamt.
    Der Sparkassenverband hatte vor Gericht mit mehreren Studien versucht, die Kopplung des Unternehmens an die Farbe Rot zu belegen. Die Anwälte von Santander argumentierten, Blau und Rot seien die häufigsten Farben für Banken. Rot könne nicht in besonderer Weise mit den deutschen Sparkassen in Verbindung gebracht werden.
    (sdö/tön)