Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass ein bestehendes Verbot der Tötung der Tiere weiterhin gilt. Das Landesverwaltungsgericht Tirol hatte den EuGH angerufen, nachdem die dortige Landesregierung die Tötung eines Wolfs genehmigt hatte. Grund war, dass das Tier zahlreiche Schafe gerissen hatte. Mehrere Tierschutz- und Umweltorganisationen hatten gegen die Abschuss-Genehmigung geklagt. Der EuGH urteilte nun, dass es Ausnahmen beim Wolfsschutz nur dann geben könne, wenn die Population der Tiere in einem sehr guten Zustand sei. Dies sei in Österreich aber nicht der Fall.
Diese Nachricht wurde am 11.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.