
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments sprach sich dafür aus, dass das Gesetz künftig nur noch für Unternehmen mit 5.000 oder mehr Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro gelten soll. Bislang gilt die Richtlinie für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 450 Millionen Euro.
Das im vergangenen Jahr verabschiedete Gesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltprobleme in ihren Lieferketten zu beheben. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes.
Viele europäische Unternehmen hatten kritisiert, das Gesetz schmälere ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen Konkurrenzkampf.
Diese Nachricht wurde am 14.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.