Diese Summe legten die Geschworenen eines Bundesgerichts in New York fest. Trump kündigte daraufhin umgehend an, Berufung einzulegen. Verklagt worden war er bereits zum zweiten Mal von der Autorin Jean Carroll. Trump war erst im vergangenen Mai wegen sexueller Nötigung verurteilt worden. Die Autorin hatte ihm vorgeworfen, sie Mitte der 1990er-Jahre in einem Kaufhaus vergewaltigt zu haben. Als Trump sie deshalb im Juni 2019 noch während seiner Amtszeit als Präsident des Schwindels und der Lüge bezichtigte, reichte sie ihre zweite Klage ein, diesmal wegen Verleumdung.
Das Verfahren ist eines von mehreren, in die der Bewerber um eine erneute Präsidentschaftskandidatur verwickelt ist.
Diese Nachricht wurde am 27.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.