
In dem Bericht heißt es zur Lage in den Schulen, die private Gerätenutzung im Unterricht lenke stark ab, erschwere eine gute Lernatmosphäre und schränke in den Pausen das soziale Miteinander ein. Deshalb sollte nach dem Willen der Kommission die private Nutzung von Handys und Tablets für Schulkinder bis zur siebten Klasse verboten werden. Derzeit unterschieden sich die Regelungen stark zwischen Ländern und Schulformen.
Die Expertenkommission rät zu einer weitgehenden Einschränkung: "An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe soll die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden." Danach sollen Schulen unter Beteiligung der Schüler verbindliche Nutzungskonzepte erarbeiten.
Verschiedene Ansätze bei Sozialen Medien
Mit Blick auf digitale Plattformen wie Tiktok, Instagram und Twitch nennen die Experten zwei Alternativen. Zum einen eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung. Es soll abgestufte Schutzstandards für 13- bis 16-Jährige und 16- bis 18-Jährige geben.
Zum anderen denkbar sei keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots. Suchtverstärkende Funktionen wie algorithmische Feeds und manipulative Designmuster sollen nach dem Willen der Kommission in den App-Versionen für Minderjährige verboten sein.
"KI-Seepferdchen" für die Grundschule
Eine weitere Forderung ist es, ein "verpflichtendes, online erwerbbares und kindgerechtes Zertifikat zu Chancen und Gefahren von KI" einzuführen, zunächst für das Grundschulalter. Bezeichnet wird dies als "KI-Seepferdchen".
Auch ältere Kinder sollen mehr Medienkompetenz erlernen. Empfohlen wird, dass die Länder mit Unterstützung durch den Bund eine Datenbank oder Plattform geprüfter Programme aufbauen, ausreichende personelle Ressourcen bereitstellen und dokumentieren lassen, welche Programme die Schulen einsetzen.
Beratung für Familien - auch wegen Handynutzung der Eltern
Außerdem raten die Expertinnen und Experten, Familien schon vor der Geburt und in den ersten Lebensmonaten zu beraten und zu unterstützen. "Werden digitale Medien schon in den ersten Lebensjahren zur Beruhigung oder Unterhaltung eingesetzt, drohen Reizüberflutung, eine frühe Gewöhnung an Belohnung durch Mediennutzung und verringerte Zuwendung", heißt es. Mit Blick auf gesundheitliche Probleme wird im Bericht vorgeschlagen, eine Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen.
Weiter heißt es, auch eine intensive, ablenkende Mediennutzung der Eltern bringe Entwicklungsrisiken mit sich. Ergänzend wird daher empfohlen, dass der Gesetzgeber ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000 das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung um den Schutz vor Vernachlässigung einschließlich digitaler Vernachlässigung erweitert.
KI-Anbieter in der Pflicht gegen emotionale Abhängigkeit
Eine weitere Idee für mehr Schutz ist eine "Kinderonlinewache". So plädiert die Kommission für eine bundesweit einheitliche Anzeige- und Meldestelle, die inhaltlich und optisch auf Kinder und Jugendliche zugeschnitten ist.
Auch mit Blick auf Künstliche Intelligenz plädieren die Experten für mehr Schutz. Für sogenannte "AI Companions" - KI-Begleiter - wird zu einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren geraten. Anbieter sollen das Alter prüfen und Maßnahmen gegen eine emotionale Abhängigkeit treffen.
Prien für gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren
Die Kommission war im September auf Basis des Koalitionsvertrags eingesetzt worden. Die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen selbst flossen den Angaben zufolge über bundesweite Workshops in die Arbeit ein.
Die zuständige Ministerin Prien lobte die Empfehlung, Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung zu nehmen und digitale Angebote von Anfang an sicherer und kindgerechter zu gestalten. Sie sehe für die eigenständige Nutzung sozialer Medien in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg. Sie werde sich für eine Lösung auf europäischer Ebene einsetzen.
Der Ko-Vorsitzende der Kommission, der Professor und Erziehungswissenschaftler Köller, betonte, Deutschland fehle es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte. Es mangele an der Umsetzung.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.

