Archiv


Fahrrad statt Dienstauto

Bislang gab es steuerliche Beschränkungen, wodurch Mitarbeiter ihre Diensträder nicht in ihrer Freizeit nutzen konnten. Künftig werden Dienstfahrräder steuerlich wie Dienstwagen behandelt – und das auch rückwirkend zum Jahresbeginn 2012.

Von Constanze Hacke |
    Bei einigen großen Konzernen in Deutschland gehören sie schon zum Betriebsalltag: So radeln Bayer-Angestellte mit ihren roten Dienstfahrrädern über das Leverkusener Werksgelände. Die Telekom und auch die Stadt Stuttgart haben ganze Fahrradflotten für ihre Mitarbeiter geleast. Trotzdem wurde das Thema Dienstfahrrad bislang in Deutschland eher stiefmütterlich behandelt. Grund dafür war nicht nur mangelndes Umweltbewusstsein bei so manchem Unternehmen, sondern auch steuerliche Beschränkungen. Mitarbeiter konnten Diensträder dadurch faktisch nicht in ihrer Freizeit nutzen.

    Doch jetzt haben sich die Finanzbehörden von Bund und Ländern endlich darauf geeinigt, Dienstfahrräder steuerlich wie Dienstwagen zu behandeln. Damit darf eine mögliche Privatnutzung mit der sogenannten Einprozentregel besteuert werden. Auf diese Weise kommen Arbeitnehmer zu einem hochwertigen Pedelec oder Elektrofahrrad– und müssen das private Radeln nur geringfügig versteuern. Die Kölner Steuerberaterin Susanne Günter rechnet vor:

    "Gehen wir aus von einem Standard-E-Bike mit Anschaffungskosten von 2000 Euro, dann müsste der Arbeitnehmer ein Prozent des Brutto-Listen-Neupreises – monatlich also 20 Euro, das heißt jährlich 240 Euro – Lohn versteuern."

    Anders als beim Firmenwagen müssen Radpendler den gefahrenen Weg zur Arbeit jedoch nicht zusätzlich versteuern. Das Potenzial für Dienstfahrräder ist nach Angaben des Verkehrsclubs Deutschland groß: Demnach sind 45 Prozent aller Arbeitswege kürzer als zehn Kilometer. Eine Strecke, die bequem mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann.

    Trotzdem dürfte vielen Berufspendlern der Umstieg aufs Fahrrad schwer fallen. Laut Kraftfahrtbundesamt waren fast 60 Prozent der Autos, die im vergangenen Jahr neu zugelassen wurden, Firmenwagen. Vorteil: Der Arbeitgeber zahlt alle laufenden Kosten, vom Benzin über die Parkgebühren bis hin zur Reparatur. Nachteil: Das Finanzamt setzt für diesen geldwerten Vorteil ein Prozent des Listenpreises als zusätzliches Einkommen an, das versteuert werden muss. Hier können schnell einige Tausend Euro im Jahr zusammenkommen. Die Alternative ist das Fahrtenbuch. Susanne Günter:

    "Die Nachweismethode ist dann günstiger, wenn der Anteil der Privatfahrten niedrig ist, wenn die Gesamtfahrleistung im Jahr gering ist, wenn der Arbeitnehmer Benzinkosten zum Beispiel selber tragen muss oder das Fahrzeug bereits abgeschrieben ist oder der Firmenwagen ein Gebrauchtfahrzeug ist."

    Wer vom Arbeitgeber weder Fahrrad noch Auto zur Verfügung gestellt bekommt, bleibt trotzdem nicht auf seinen Fahrtkosten sitzen. Denn mit der Entfernungspauschale können die Wege zur Arbeit in der Steuererklärung mit 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke geltend gemacht werden. Das muss nicht immer der kürzeste Weg sein:

    "Es kann auch eine längere Wegstrecke angesetzt werden, wenn dadurch die Arbeitsstätte wesentlich schneller zu erreichen ist. Also auch Umwegfahrten sind gestattet. Und es spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel genutzt wird."

    Die Fahrtkosten können für jeden Arbeitstag geltend gemacht werden. Ohne weiteren Nachweis akzeptiert das Finanzamt in aller Regel 230 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln dürfen mit der Pauschale maximal 4500 Euro pro Jahr von der eigenen Steuerlast abgezogen werden. Aber hier lohnt es sich, die Fahrkarten zu sammeln. Denn liegen die tatsächlichen Kosten für Bus und Bahn über 4500 Euro im Jahr, können diese auch in voller Höhe geltend gemacht werden. Übrigens: Auch Fußgänger dürfen ihren Weg zur Arbeit mit der Pendlerpauschale in ihrer Steuererklärung geltend machen.