
Wir überprüfen regelmäßig Behauptungen, die im Internet viel diskutiert werden. Was stimmt, was nicht – und welche Aspekte fehlen in der Diskussion?
Was stimmt
Um einen souveränen Staat zu gründen, müssen drei Bedingungen erfüllt sein: Es muss ein Territorium, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt geben. Diese drei Elemente seien “völkergewohnheitsrechtlich anerkannt”, erklärt die Völkerrechtlerin Stephanie Schiedermair von der Universität Leipzig. Des Weiteren spiele in der politischen Praxis auch die Anerkennung anderer Staaten eine “enorm wichtige Rolle”. Aus der Anerkennung ergebe sich, wie ein bestimmter Staat zu einem anderen Gebiet stehe. Nur die Annerkennung allein wiederum mache noch keinen Staat, sagt Schiedermair.
Das wird behauptet
Der Australier Daniel Jackson will die “Freie Republik Verdis” gegründet haben – einen Mini-Staat zwischen Serbien und Kroatien. Er behauptet, das sei Niemandsland. Jackson hat eine Flagge gehisst, Pässe verteilt, eine Regierung gegründet - und geht damit auf Social Media viral.
Was nicht stimmt
Das Konzept “Niemandsland” gebe es im Völkerrecht gar nicht, sagt die Völkerrechtlerin Schiedermair. Im Fall Verdis habe entweder Serbien oder Kroatien einen Anspruch auf das Gebiet. Hinzu komme, dass “Verdis” nicht alle drei Elemente für einen Staat erfülle, Jackson könne das Territorium nicht einfach beanspruchen, und auch eine Staatsgewalt gebe es nicht.
Verdis ist also keine “Republik”, höchstens ein Luftschloss. Und Jackson hat mittlerweile ein Einreiseverbot für Kroatien.
Gut zu wissen
Dass jemand plötzlich einen eigenen Staat ausruft, kommt immer mal wieder vor – wenn auch nicht erfolgreich. In Deutschland hat zum Beispiel eine Gruppe von Reichsbürgern um Peter Fitzek "Das Königreich Deutschland" ausgerufen. Die Reichsbürger waren davon überzeugt, einen "völkerrechtskonformen neuen Staat" gegründet zu haben. Doch das Bundesministerium des Inneren verbot im Mai 2025 den Verein "Königreich Deutschland" (KRD). Fitzek musste sich immer wieder Gerichtsprozesses stellen. Zuletzt wurde er zu einer Haftstrafe verurteilt.
Quellen: Interview mit Stephanie Schiedermair, Nachrichtenagenturen, CNN, Bundesamt für Verfassungsschutz



