Dass an der Sporthochschule in Köln die Studiengebühren angekommen sind, merkt man an den nagelneuen Flachbildschirmen in den Gängen: dort wird nun jeder Vorlesungsausfall mit modernster Technik angekündigt. Peter Wiens und Christoph Schmitz haben leider nichts mehr davon. Denn eigentlich sind sie schon lange fertig. Allerdings legte die Hochschule setzte den letzten Prüfungstermin ihres Examens an den Anfang des neuen Semesters. Deshalb mussten sie die Studiengebühren für das Sommersemester noch voll bezahlen - obwohl sie kaum noch an die Sporthochschule kamen:
" Ich glaub ich war nochmal auf Klo da... aber sonst nichts... Meine letzte Prüfung für das 1. Staatsexamen lag am 4. Mai, also drei Wochen nach Semesterbeginn. Diese drei Wochen waren mir dann 500 Euro wert, im Endeffekt. Weil diese Studiengebühren hab ich halt bezahlt und nie wiedergesehen. Kamen mir auch nicht zugute, weil ich ja dann nicht mehr an der Uni war.
Ich habe an der Sporthochschule keine Veranstaltungen mehr besucht, keine Leistungen mehr in Anspruch genommen, und trotzdem die 500 Euro für die gezahlt. "
Christoph und Peter studieren zwei Fächer auf Lehramt und sind daher an zwei Hochschulen eingeschrieben - an der Sporthochschule als Ersthörer, an der Uni als Zweithörer. Und obwohl sie ihren Examensteil an der Sporthochschule schon längst fertig haben und nur noch in Geografie an der Uni geprüft werden, müssen sie ihre Studiengebühren absurderweise an die Spoho überweisen.
Wären sie Ersthörer an der Uni Köln gewesen, wäre ihnen das vermutlich nicht passiert: dort wurde für das Sommersemester ein Stichtag festgelegt. Wer seine Prüfungen bis zum 15. Mai, also sechs Wochen nach Semsterbeginn, geschafft hat, bekommt seine Studiengebühren zurück.
Wären Christoph und Peter also rechtzeitig als Ersthörer an die Uni gewechselt, hätten sie ihr Geld wieder. Doch für solche gebührenordnungstechnischen Feinheiten fehlte ihnen in der heißen Examensphase der Kopf. Ist das nicht sehr ungerecht, wenn Studenten, die ihre Examenstermine ganz am Anfang des Semesters zugewiesen bekommen, noch Gebühren zahlen müssen? Emil Auer ist an der Spoho für Prüfungsangelegenheiten zuständig:
" Wenn zu Beginn des Semesters die letzte Prüfungsleistung absolviert wird, da gibt's an der Spoho die gleiche Praxis wie an Uni Köln, wir befreien auf Antrag im Einzelfall Studenten, wenn eine unbillige Härte vorliegt."
Eine unbillige Härte ist aber nicht allein, wenn der Prüfungstermin zu spät liegt - sondern auch, wenn der Student etwa einen Familienangehörigen pflegt. Oder, wie Emil Auer sagt, Bafög erhält.
" Die letzte Prüfungsphase ist hier an der Spoho auch häufig mit Diplomarbeiten und anderen Klausuren versehen, das heißt gerade in dieser Prüfungsphase müssen erhebliche Lehrkapazitäten darauf verwandt werden, den Studierenden zu prüfen. Und ob das jetzt am 1. oder am letzten Tag in einem Semester gemacht wird, da besteht eigentlich kein so großer Unterschied."
Und deshalb sind die 500 Euro jetzt weg. Und daran ändert sich auch nichts. Obwohl die Sporthochschule am gestrigen Dienstag besprochen hat, auch in ihrer Gebührenordnung einen Stichtag einzuführen. Das gilt aber nicht für die Altfälle - und außerdem muss die "unbillige Härte" nach wie vor gegeben sein. Aufbegehrt hat jedoch kaum jemand - laut Emil Auer sind bisher nur rund 20 Anträge auf Erstattung der Studiengebühren im Examenssemester eingegangen. Nur drei wurden angeblich abgelehnt. Dabei müssten nach Christoph und Peters Überlegungen rund 75 Studenten von einem ähnlichen Fall betroffen sein. Sie ärgern sich:
" Das Tragische ist eben, dass ich mit diesen 500 Euro fest gerechnet habe und man gerade in der Examensvorbereitungszeit nicht soviel Zeit hat, zu arbeiten, um Geld zu verdienen für Lebensunterhalt.
Das Problem mit diesen 500 Euro Studiengebühren ist ganz einfach, damit kann ich fast einen Monat leben! Damit kann ich meine Miete bezahlen, meine offenen Kosten decken... und in der Examenzeit hat man nicht unbedingt Zeit, noch 2-3mal die Woche arbeiten zu gehen."
" Ich glaub ich war nochmal auf Klo da... aber sonst nichts... Meine letzte Prüfung für das 1. Staatsexamen lag am 4. Mai, also drei Wochen nach Semesterbeginn. Diese drei Wochen waren mir dann 500 Euro wert, im Endeffekt. Weil diese Studiengebühren hab ich halt bezahlt und nie wiedergesehen. Kamen mir auch nicht zugute, weil ich ja dann nicht mehr an der Uni war.
Ich habe an der Sporthochschule keine Veranstaltungen mehr besucht, keine Leistungen mehr in Anspruch genommen, und trotzdem die 500 Euro für die gezahlt. "
Christoph und Peter studieren zwei Fächer auf Lehramt und sind daher an zwei Hochschulen eingeschrieben - an der Sporthochschule als Ersthörer, an der Uni als Zweithörer. Und obwohl sie ihren Examensteil an der Sporthochschule schon längst fertig haben und nur noch in Geografie an der Uni geprüft werden, müssen sie ihre Studiengebühren absurderweise an die Spoho überweisen.
Wären sie Ersthörer an der Uni Köln gewesen, wäre ihnen das vermutlich nicht passiert: dort wurde für das Sommersemester ein Stichtag festgelegt. Wer seine Prüfungen bis zum 15. Mai, also sechs Wochen nach Semsterbeginn, geschafft hat, bekommt seine Studiengebühren zurück.
Wären Christoph und Peter also rechtzeitig als Ersthörer an die Uni gewechselt, hätten sie ihr Geld wieder. Doch für solche gebührenordnungstechnischen Feinheiten fehlte ihnen in der heißen Examensphase der Kopf. Ist das nicht sehr ungerecht, wenn Studenten, die ihre Examenstermine ganz am Anfang des Semesters zugewiesen bekommen, noch Gebühren zahlen müssen? Emil Auer ist an der Spoho für Prüfungsangelegenheiten zuständig:
" Wenn zu Beginn des Semesters die letzte Prüfungsleistung absolviert wird, da gibt's an der Spoho die gleiche Praxis wie an Uni Köln, wir befreien auf Antrag im Einzelfall Studenten, wenn eine unbillige Härte vorliegt."
Eine unbillige Härte ist aber nicht allein, wenn der Prüfungstermin zu spät liegt - sondern auch, wenn der Student etwa einen Familienangehörigen pflegt. Oder, wie Emil Auer sagt, Bafög erhält.
" Die letzte Prüfungsphase ist hier an der Spoho auch häufig mit Diplomarbeiten und anderen Klausuren versehen, das heißt gerade in dieser Prüfungsphase müssen erhebliche Lehrkapazitäten darauf verwandt werden, den Studierenden zu prüfen. Und ob das jetzt am 1. oder am letzten Tag in einem Semester gemacht wird, da besteht eigentlich kein so großer Unterschied."
Und deshalb sind die 500 Euro jetzt weg. Und daran ändert sich auch nichts. Obwohl die Sporthochschule am gestrigen Dienstag besprochen hat, auch in ihrer Gebührenordnung einen Stichtag einzuführen. Das gilt aber nicht für die Altfälle - und außerdem muss die "unbillige Härte" nach wie vor gegeben sein. Aufbegehrt hat jedoch kaum jemand - laut Emil Auer sind bisher nur rund 20 Anträge auf Erstattung der Studiengebühren im Examenssemester eingegangen. Nur drei wurden angeblich abgelehnt. Dabei müssten nach Christoph und Peters Überlegungen rund 75 Studenten von einem ähnlichen Fall betroffen sein. Sie ärgern sich:
" Das Tragische ist eben, dass ich mit diesen 500 Euro fest gerechnet habe und man gerade in der Examensvorbereitungszeit nicht soviel Zeit hat, zu arbeiten, um Geld zu verdienen für Lebensunterhalt.
Das Problem mit diesen 500 Euro Studiengebühren ist ganz einfach, damit kann ich fast einen Monat leben! Damit kann ich meine Miete bezahlen, meine offenen Kosten decken... und in der Examenzeit hat man nicht unbedingt Zeit, noch 2-3mal die Woche arbeiten zu gehen."