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Fehlverhalten von Beamten
Wenn Polizisten das staatliche Gewaltmonopol missbrauchen

Polizisten, die nicht schützen, sondern Gewalt anwenden und damit selbst zur Gefahr werden: Bei diesem Thema sprechen Polizeigewerkschaften oft von bedauerlichen Einzelfällen. Eine unabhängige Beschwerdestelle für die Opfer gibt es nicht - stattdessen landen sie oft selbst auf der Anklagebank.

Von Lea Fauth | 10.10.2018
    Polizeischüler in Berlin in der Berliner Polizeiakademie auf einer Bank vor einem Ausbildungsgebäude
    Wenn Polizisten in Deutschland Straftaten begehen, werden sie nur sehr selten zur Verantwortung gezogen (picture alliance / Maurizio Gambarini/dpa)
    Bashir Khazawne sitzt in seinem kleinen, gemütlichen Zimmer in Friedrichshain, im Osten von Berlin. Mit der rechten Hand rührt er Zucker in ein Glas Tee. Den linken Arm trägt der Syrer in einer Schlinge.
    "Ich habe eine Anzeige gamacht, gegen der Polizei, weil ich einen gebrochen Arm habe. Und ich habe auch eine Platte und Schrauben im Arm."
    Mehr als einen Monat ist die Geschichte nun her. Eigentlich wollte der 33-jährige Physiker und Journalist nach dem Fußballtraining Freunde treffen. Doch auf dem Weg zur U-Bahnstation, erzählt er, kam es anders.
    "Ich habe gehört eine Frau, die geschrien hat. Ich wollte wissen, was ist passiert oder so. Ich hab gesehen: Zwei Polizisten, sie waren auf einem Mann, er ist aus Afrika, und sie haben ihn geschlagen. Ok, sie konnten verhaften. Aber warum, sie haben ihn geschlagen? Und danach haben sie auch eine Frau geschlagen."
    "Sie haben meinen Arm auf dem Rücken verdreht"
    Vor Ort sind auch die Freunde, mit denen Khazawne verabredet war. Abwechselnd filmen sie den Vorgang - in ihren Augen passiert Unrecht. Khazawne erzählt, dass weitere Polizeibeamte als Unterstützung eintreffen. Sie fordern ihn auf, das Filmen zu beenden. Doch er macht weiter.
    "Zuerst haben sie mich gestoßen, und sie haben meinen Arm auf dem Rücken verdreht, und mich gleichzeitig auf den Boden gedrückt."
    Der 33-Jährige wird ins Krankenhaus geliefert und muss operiert werden - Spiralbruch. Auch jetzt, gut einen Monat später, habe er Schmerzen. Berlin, Moabit: in einem kleinen Zimmer im vierten Stock berät Biplab Basu von der Organisation "ReachOut" Menschen, die rechtsextreme, rassistische oder antisemitische Gewalt erleben. Von Bashir Khazawne’s Geschichte ist er nicht überrascht.
    "Nein, es ist kein Einzelfall. Es kommen sehr häufig Leute zu mir, mit diesem Anliegen, dass die Polizeibeamten sie misshandelt haben. Und egal auch, wenn morgen bewiesen wird, dass das, was Herr Bashir gemacht hat, das heißt, filmen, war unrechtmäßig, auch dann hat die Polizei kein Recht, in dieser Weise zu handeln, misshandeln."
    Wer kein Deutsch spricht oder keine weiße Hautfarbe hat, sei davon besonders betroffen, erzählt der Berater. Bashir Khazawne, der aus der syrischen Diktatur geflohen ist, kann das nicht fassen. Er will Anzeige gegen die Polizeibeamten erstatten. Doch als er aus dem Krankenhaus entlassen wird und nach Hause kommt, hat er bereits Post.
    "Tatvorwurf: Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes." Aber das hab ich nicht gemacht. Ich bin mir sicher."
    Keine unabhängige Beschwerdestelle
    Das Handy, auf dem Khazawne zufolge alles dokumentiert ist, wurde bei der Festnahme jedoch beschlagnahmt. Ob er es zurückbekommen wird, weiß der Journalist nicht. So steht Aussage gegen Aussage. Khazawne sagt: er habe gefilmt und dafür von der Polizei angegriffen. Die Anzeige besagt, er habe Vollstreckungsbeamte verletzt - das ist keine geringe Straftat. Die Berliner Polizei möchte sich zu dem einzelnen Fall nicht äußern. Zu dem Thema "Polizeigewalt" heißt es in einer schriftlichen Antwort: "Es gibt bedauerlicherweise einzelne Vorfälle bei denen Kolleginnen und Kollegen das staatliche Gewaltmonopol missbrauchen und somit unnötig oder unbefugt Gewalt anwenden. Grundsätzlich gehen die Kolleginnen und Kollegen der Polizei Berlin aber mit den ihn übertragenen Befugnissen sensibel, verhältnismäßig und verantwortungsvoll um."
    Fakt ist: In Deutschland gibt es keine unabhängige Beschwerdestelle, um ein etwaiges Fehlverhalten der Polizei zu melden. In solchen Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft also gegen ihre eigenen Leute – oder lässt es bleiben. Das beklagt Marlene Burkhardt, die Anwältin von Bashir Khazawne.
    "Meine Erfahrung ist – auch das wäre sicherlich statistisch zu belegen – Anklageerhebungen gegen Polizeibeamten sind äußerst selten. In einer sehr hohen Anzahl der Fälle wird von Seiten der Staatsanwaltschaft eingestellt. Und dagegen vorzugehen, ist rechtlich extrem schwierig."
    Eine offizielle Statistik gibt es nicht. Doch Medienrecherchen ergeben, dass weniger als jede siebte Anzeige zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft führt. Berater Basu von "ReachOut" kann sich diese Bilanz nur so erklären: Zwischen Staatsanwaltschaft und Polizei gibt es keine behördliche Trennung, so sein Vorwurf.
    "Also, die sind so gebunden wie das Kind und die Mutter. Die Staatsanwaltschaft ist dermaßen komplizenhaft tätig, dass das Fehlverhalten der Polizeibeamten gar nicht geahndet wird."
    Ein schwerer Vorwurf. Die Polizei weist ihn zurück. Dass sie damit Recht behält, darauf hofft auch Khazawneh.