Freitag, 10. Mai 2024

Medizinischer Dienst Bund
Forderungen nach Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler

Die Prüfer der gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr 3.221 Behandlungsfehler bestätigt, durch die Patienten vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wurden. Das waren etwa so viele wie im Vorjahr, wie der Medizinische Dienst Bund mitteilte. Die Dunkelziffer liege allerdings deutlich höher.

17.08.2023
    Ein Ãrzteteam operiert einen Patienten Operationssaal-
    Auch bei Operationen kommt es immer wieder zu Behandlungsfehlern. (picture alliance / dpa / Matthias Bein)
    Insgesamt gingen die Gutachter der Statistik zufolge im vergangenen Jahr 13.059 Patientenbeschwerden und Verdachtsfällen nach. Bei den meisten der bestätigten Fälle waren die Gesundheitsschäden der Patientinnen und Patienten vorübergehend. Bei mehr als einem Drittel entstand ein Dauerschaden. Die Experten gehen davon aus, dass es bei etwa einem Prozent aller Krankenhausfälle zu Behandlungsfehlern kommt. Nur eine geringe Zahl davon würde aber nachverfolgt, hieß es.

    Operative Eingriffe im Fokus

    Zwei Drittel aller Fehlervorwürfe lag eine stationäre Versorgung zugrunde, zumeist in Krankenhäusern (8.827 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.208 Fälle). Die meisten Vorwürfe bezogen sich auf operative Eingriffe.
    Der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes, Gronemeyer, forderte in diesem Zusammenhang eine Meldepflicht für schwere Behandlungsfehler, die ausschließlich der Prävention diene und anonym geschehe. Dies sei internationaler Standard, den Deutschland nicht umsetze, betonte Gronemeyer. Aus Patientensicht sei das nicht hinnehmbar.

    Härtefallfonds gefordert

    Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verlangte einen Härtefallfonds für die Opfer von medizinischen Behandlungsfehlern, der bei tragischen Fehlern sofort greife. In der politischen Agenda der Ampel-Koalition fehle davon bisher "jede Spur", sagte Vorstand Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Auch ein bundeseinheitliches Zentralregister lasse auf sich warten.
    Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Reimann, sprach sich ebenfalls für mehr Rechte für Patienten aus. Bisher müssten nicht nur der Behandlungsfehler und der Schaden bewiesen werden, sondern auch der ursächliche Zusammenhang. Zudem sollte aus ihrer Sicht gesetzlich verankert werden, dass Betroffenen Einsicht in alle notwendigen Unterlagen gewährt werde.
    Diese Nachricht wurde am 17.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.