
Bei der fraktionsübergreifenden Initiative geht es um die Einführung einer Widerspruchsregelung. Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen - außer, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Kürzlich hatte bereits Nordrhein-Westfalen mit anderen Bundesländern einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, über den derzeit im Bundesrat beraten wird. Hintergrund ist, dass es weiterhin zu wenig Organspenden gibt.
Bedenken gegen die Widerspruchslösung kommen unter anderem von der FDP-Rechtspolitikerin Helling-Plahr. Sie sagte der dpa, anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, müsse man die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende besser ausgestalten. Der Präsident der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Brysch, betonte in der "Augsburger Allgemeinen", grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung.
Diese Nachricht wurde am 24.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
