Bundesverwaltungsgericht
Frau klagt gegen Rundfunkbeitrag - Urteil wird am 15. Oktober erwartet

Der Rundfunkbeitrag hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig beschäftigt. Eine Klägerin wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, seinen gesetzlichen Auftrag nicht zu erfüllen.

    Leipzig: "Schluss mit Lug und Trug" steht auf dem Plakat eines Teilnehmers einer Kundgebung vor dem Bundesverwaltungsgericht.
    Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig haben Demonstranten und Demonstrantinnen eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags gefordert. (Hendrik Schmidt / dpa / Hendrik Schmidt)
    Das Gericht soll klären, ob die Beitragszahlung verweigert werden kann. Die Klägerin aus Bayern argumentiert, der öffentlich-rechtliche Rundfunk biete kein vielfältiges und ausgewogenes Programm. Auch die Aufsichtsgremien seien nicht ausreichend staatsfern.
    In den Vorinstanzen war die Frau mit ihrer Klage gescheitert. Rund hundert Gegner des Rundfunkbeitrags begleiteten den Prozessauftakt in Leipzig mit einer Demonstration. Sie fordern, die Beitragspflicht abzuschaffen. Ein Urteil soll nach Angaben des Gerichts am 15. Oktober verkündet werden.
    Diese Nachricht wurde am 01.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.