Es sei durchaus möglich, dass bestimmte Menschen in bestimmten Regionen in Syrien leben könnten, sagte Frei im Deutschlandfunk. Bei einer Abwägung von Sicherheitsinteressen und Bleibeinteressen eines Schwerkriminellen müsse es klare Entscheidungen geben. Der CDU-Politiker verwies auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hatte entschieden, dass in Syrien für Zivilisten zur Zeit keine pauschale Gefahr durch den Bürgerkrieg bestehe.
Frei erklärte, diese Entscheidung solle auch für Afghanistan gelten. Die Länder hätten eine völkerrechtliche Verpflichtung, die eigenen Bürger zurückzunehmen. Für Deutschland gebe es Druckmittel bei der Abschiebung, wie etwa Einschränkungen bei der Visavergabe oder die Aussetzung der Entwicklungshilfe.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
