
Müller sprach sich im Deutschlandfunk dafür aus, auch die Wahl der Richter mit einer Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz zu verankern. So könne verhindert werden, dass die Regelung mit einfacher Mehrheit wieder abgeschafft werden könne, betonte der frühere saarländische Ministerpräsident.
Eine Verankerung der Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl im Grundgesetz ist nicht Gegenstand der Einigung zwischen den Regierungsparteien und der Union. Konkret soll künftig die Aufteilung des Verfassungsgerichts in zwei Senate mit je acht Richtern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter soll zwölf Jahre nicht überschreiten.
Mit den geplanten Maßnahmen soll das Bundesverfassungsgericht gestärkt und vor dem Einfluss extremer Parteien geschützt werden.
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Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.