Schutz vor Extremisten
Früherem Bundesverfassungsrichter Müller gehen Pläne zur Stärkung des Verfassungsgerichts nicht weit genug

Dem früheren Richter am Bundesverfassungsgericht, Müller, gehen die Pläne von Ampelkoalition und Union zur Stärkung des Gerichts nicht weit genug.

    Bundesverfassungsrichter Peter Müller sitzt in Robe hinter dem Richtertisch.
    Peter Müller (CDU) war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Anschließend hatte er bis Ende 2023 einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht inne. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Müller sprach sich im Deutschlandfunk dafür aus, auch die Wahl der Richter mit einer Zweidrittelmehrheit im Grundgesetz zu verankern. So könne verhindert werden, dass die Regelung mit einfacher Mehrheit wieder abgeschafft werden könne, betonte der frühere saarländische Ministerpräsident.
    Eine Verankerung der Zweidrittelmehrheit bei der Richterwahl im Grundgesetz ist nicht Gegenstand der Einigung zwischen den Regierungsparteien und der Union. Konkret soll künftig die Aufteilung des Verfassungsgerichts in zwei Senate mit je acht Richtern im Grundgesetz festgeschrieben werden. Die Amtszeit der Richterinnen und Richter soll zwölf Jahre nicht überschreiten.
    Mit den geplanten Maßnahmen soll das Bundesverfassungsgericht gestärkt und vor dem Einfluss extremer Parteien geschützt werden.
    Sie können das Interview mit Peter Müller hier lesen und hier hören.
    Diese Nachricht wurde am 24.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.