
Die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn sei begründet, erklärte Generalanwältin Capeta in ihrem heute vorgelegten Gutachten. Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz.
Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei.
Diese Nachricht wurde am 05.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.