Ungarns LGBTQ-Gesetz
Generalanwältin Capeta sieht Verstoß gegen EU-Recht

Mit seinem Gesetz zu Menschen, die nicht heterosexuell sind, hat Ungarn nach Auffassung der zuständigen Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht verstoßen.

    Das Budapester Parlamentsgebäude in Ungarn
    Das Budapester Parlamentsgebäude in Ungarn, das Land wird von der EU verklagt wegen seines LGBTQ-Gesetzes. (imago / McPHOTO)
    Die Klage der EU-Kommission gegen Ungarn sei begründet, erklärte Generalanwältin Capeta in ihrem heute vorgelegten Gutachten. Das Gesetz von 2021 beschränkt oder verbietet Darstellungen gleichgeschlechtlicher Partnerschaften oder von Transidentität etwa im Fernsehen und in Büchern. Sie müssen mit dem Hinweis "Verboten für unter 18-Jährige" versehen werden, Filme dürfen nicht mehr zu Hauptsendezeiten ausgestrahlt werden. Ungarn begründet das mit dem Jugendschutz.
    Die Kommission leitete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ein. Sie sieht unter anderem Verstöße gegen Europas Grundrechtecharta. 16 Mitgliedsländer, darunter Deutschland, und das Europaparlament schlossen sich der Klage an. Die Generalanwältin schlug dem Gerichtshof nun vor, zu entscheiden, dass die Klage in allen Punkten begründet sei.
    Diese Nachricht wurde am 05.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.