Weihnachtsmarkt-Attentat
Generalbundesanwalt will Verfahren nicht übernehmen - Täter muss sich vor Landgericht in Magdeburg verantworten

Der Attentäter des Weihnachtsmarkts in Magdeburg wird sich vor dem Landgericht verantworten müssen.

    Zwei letzte verschlossene Weihnachtsmarkthütten stehen auf dem Magdeburger Marktplatz.
    Der Prozess gegen den Weihnachtsmarkt-Attentäter wird vor dem Landgericht in Magdeburg stattfinden, hier ein Archivbild von den geschlossenen Hütten auf dem Marktplatz. (picture alliance / dpa / Heiko Rebsch)
    Ein Sprecher des Gerichts teilte mit, der Generalbundesanwalt werde das Verfahren nicht übernehmen. Mitte September hatte das Landgericht das Verfahren dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe zur Prüfung vorgelegt. Eventuell hätte der Prozess statt vor dem Landgericht Magdeburg vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt werden müssen. Der Generalbundesanwalt entschied nun aber, das Verfahren nicht an sich zu ziehen. Die Behörde hatte schon früher erklärt, dass sie keinen Anfangsverdacht für eine politisch motivierte Tat sehe.
    Der Täter, ein Arzt aus Saudi-Arabien, hatte am 20. Dezember 2024 mit seinem Auto sechs Besucher des Weihnachtsmarkts getötet und mehr als 300 verletzt. Das Motiv gilt als unklar. Berichten zufolge bewegte sich der 50-Jährige teils in islamfeindlichen und verschwörungsideologischen Kreisen.
    Diese Nachricht wurde am 06.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.