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Geplante Vermengung

Die wegen Dopings gesperrte Eisschnellläuferin Claudia Pechstein darf trotz ihres Vergehens Beamte auf Lebenszeit bleiben. Das empfahl das Bundesinnenministerium - doch die Dopingverfahren laufen noch.

Von Thomas Kistner | 06.08.2010
    Zu den vielzähligen Erfolgsmeldungen der dopinggesperrten Eisläuferin Claudia Pechstein gibt es das Phänomen, dass in der Regel gern eine stichhaltige Gegenversion folgt. So auch im Falle des am Freitag von "Bild" verkündeten "Freispruch für Pechstein im Dopingfall". Die Polizeimeisterin beim Bundesgrenzschutz dürfe trotz ihrer Dopingsperre Beamtin auf Lebenszeit bleiben, ein Ermittlungsbericht der Bundespolizei-Akademie empfehle die Einstellung des 2009 eingeleiteten Disziplinarverfahrens, so ging die frohe Kunde. Mit dem Dopingfall an sich hat all das nur sehr mittelbar zu tun.

    Pechsteins Revisionsbegehr beim Schweizer Bundesgericht läuft noch. Das Papier der Bundespolizei ist nur das Zwischenergebnis des Ermittlungsführers. Am Freitag stellte das aufgeschreckte Bundesinnenministerium umgehend klar: "Das Disziplinarverfahren ist noch nicht eingestellt". Offiziell strich das BMI streicht sogar ein großes Unbehagen über Pechsteins Vorgehen heraus, es teilt mit: "Die Vermengung mit dem sportrechtlichen Verfahren ist unzulässig, da dort andere Beweismaßstäbe gelten."

    Genau diese Vermengung scheint Pechstein vorzunehmen, verfolgt man den Verfahrensablauf. Gleich nach Erhalt des vertraulichen Polizeiberichts im Juli leitete Pechstein das Papier an das Schweizer Bundesgericht weiter. Wohl in der Hoffnung, dass es dort Eindruck machen würde. Das aber war nicht der Fall. In einer Verfügung bereits am 28. Juli verwarf das Bundesgericht ihr Gesuch auf Zulassung zum Trainingsbetrieb. Es teilte mit, dass weder Pechsteins "verschiedene Gutachten noch der Ermittlungsbericht der Bundespolizeiakademie einen unmittelbaren Rückschluss auf die Erfolgsaussichten des Revisionsgesuchs zulassen" würden.