
In einem Eilverfahren wiesen die Richter den Antrag eines Paares zurück, dessen zwei Kinder vom Besuch der Tagesstätte ausgeschlossen wurden, weil sie nicht geimpft waren. Das gesetzliche Aufnahme- und Betreuungsverbot von Kindern ohne Impfschutz sei generell nicht zu beanstanden, da Masern zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten zählten, heißt es in der Entscheidung.
(AZ: 1 L 98/24.MZ)
Diese Nachricht wurde am 15.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.