Ein deutscher Führerschein kostet im Schnitt 1700 Euro – in Polen oder Tschechien dagegen gibt es die Fahrerlaubnis schon für die Hälfte. Warum dann nicht die Prüfung bei den östlichen Nachbarn ablegen?
So zumindest hatte es die Klägerin aus Oberfranken gemacht. 2006 besteht sie die Fahrprüfung auf tschechischen Straßen, nicht weit weg von der deutschen Grenze. Im Führerschein ist ihr Wohnsitz in Deutschland eingetragen. Doch die deutsche Fahrerlaubnisbehörde will ihren tschechischen Ausweis nicht gelten lassen, sie verweist auf eine europäische Richtlinie. Dort sind Hürden für die Anerkennung von ausländischen Führerscheinen eingebaut, um die Sicherheit im nationalen Straßenverkehr zu garantieren: Der Führerschein wird nur akzeptiert, wenn der Besitzer zum Zeitpunkt der Fahrprüfung seinen festen Wohnsitz in dem anderen Mitgliedsland hatte oder seit mehreren Monaten dort studierte. Und wer in Deutschland seinen Führerschein abgeben musste - wegen Alkohol am Steuer oder anderer schwerer Verkehrssünden - und deshalb im EU-Ausland sich eine Fahrerlaubnis besorgt hat, bekommt die ebenfalls nicht anerkannt in Deutschland. An diesem Punkt entbrennt der Streit bis zum obersten europäischen Gericht.
Die Klägerin hat niemals ihren Führerschein verloren, denn sie ist Fahranfängerin. Sie will nicht einsehen, dass ihr Führerschein aus Tschechien nicht anerkannt wird, obwohl sie keine Verkehrssünde begangen hat. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gibt ihr Recht – über weitere Gerichte landet der Fall schließlich in Luxemburg.
Die europäischen Richter entscheiden, dass die deutsche Behörde den tschechischen Führerschein nicht anerkennen muss. Die Wohnsitzvoraussetzung in der Richtlinie gilt demnach für alle Führerscheinbewerber, egal, ob sie bereits einen Führerschein hatten oder nicht.
Damit folgen die EU-Richter ihren Grundsätzen aus früheren Urteilen gegen den sogenannten Führerscheintourismus. Tausende Deutsche, die ihre Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatten, wollten in der Vergangenheit mit einem ausländischen Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung – also den Idiotentest – umgehen. Das Luxemburger Urteil versperrt nun auch jenen Bundesbürgern den Weg, die im Ausland Fahrstunden nehmen, um preiswert an einen Führerschein zu kommen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist erwartungsgemäß mit der Luxemburger Entscheidung zufrieden. Dem Vorsitzenden Gerhard von Bressensdorf sind die Grenzgänger seit jeher ein Dorn im Auge.
"Sie lernen nicht das deutsche Verhaltensrecht, sie lernen nicht die deutsche StVO, sie lernen nicht das deutsche Sanktionsrecht, sie lernen nicht das deutsche Versicherungsrecht, fahren dann also mit völlig anderen Voraussetzungen überwiegend in Deutschland. Das kann doch nicht vernünftig und normal sein."
Nach dem heutigen Urteil empfiehlt der ADAC Führerscheinanwärtern mit schmalem Geldbeutel umso mehr, die Preise von Fahrschulen vor Ort zu vergleichen. Nach einer aktuellen Studie variieren die Kosten der Anbieter - oft selbst innerhalb einer Stadt – um bis zu mehrere Hundert Euro. Von Fahrschulen, die mit Fixpreisen locken, rät ADAC-Experte Markus Schäpe hingegen ab.
"Dass mir jemand garantiert, ich schaffe eine Prüfung, obwohl er gar nicht weiß, wie gut ich fahre, das ist doch sehr gewagt, und das hat nach unseren Untersuchungen gezeigt, sind nicht die besten Fahrschulen. Denn dort macht man das Geld mit einer zweiten oder dritten Prüfung – und unterm Strich zahlt man dann noch mehr."
Im Fall der Klägerin aus Oberfranken hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das letzte Wort – doch er dürfte sich wohl der Entscheidung aus Luxemburg anschließen – das heißt, die Frau muss ihren Führerschein in Deutschland neu machen oder aufs Autofahren verzichten.
So zumindest hatte es die Klägerin aus Oberfranken gemacht. 2006 besteht sie die Fahrprüfung auf tschechischen Straßen, nicht weit weg von der deutschen Grenze. Im Führerschein ist ihr Wohnsitz in Deutschland eingetragen. Doch die deutsche Fahrerlaubnisbehörde will ihren tschechischen Ausweis nicht gelten lassen, sie verweist auf eine europäische Richtlinie. Dort sind Hürden für die Anerkennung von ausländischen Führerscheinen eingebaut, um die Sicherheit im nationalen Straßenverkehr zu garantieren: Der Führerschein wird nur akzeptiert, wenn der Besitzer zum Zeitpunkt der Fahrprüfung seinen festen Wohnsitz in dem anderen Mitgliedsland hatte oder seit mehreren Monaten dort studierte. Und wer in Deutschland seinen Führerschein abgeben musste - wegen Alkohol am Steuer oder anderer schwerer Verkehrssünden - und deshalb im EU-Ausland sich eine Fahrerlaubnis besorgt hat, bekommt die ebenfalls nicht anerkannt in Deutschland. An diesem Punkt entbrennt der Streit bis zum obersten europäischen Gericht.
Die Klägerin hat niemals ihren Führerschein verloren, denn sie ist Fahranfängerin. Sie will nicht einsehen, dass ihr Führerschein aus Tschechien nicht anerkannt wird, obwohl sie keine Verkehrssünde begangen hat. Das Verwaltungsgericht Bayreuth gibt ihr Recht – über weitere Gerichte landet der Fall schließlich in Luxemburg.
Die europäischen Richter entscheiden, dass die deutsche Behörde den tschechischen Führerschein nicht anerkennen muss. Die Wohnsitzvoraussetzung in der Richtlinie gilt demnach für alle Führerscheinbewerber, egal, ob sie bereits einen Führerschein hatten oder nicht.
Damit folgen die EU-Richter ihren Grundsätzen aus früheren Urteilen gegen den sogenannten Führerscheintourismus. Tausende Deutsche, die ihre Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit am Steuer verloren hatten, wollten in der Vergangenheit mit einem ausländischen Führerschein die medizinisch-psychologische Untersuchung – also den Idiotentest – umgehen. Das Luxemburger Urteil versperrt nun auch jenen Bundesbürgern den Weg, die im Ausland Fahrstunden nehmen, um preiswert an einen Führerschein zu kommen.
Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist erwartungsgemäß mit der Luxemburger Entscheidung zufrieden. Dem Vorsitzenden Gerhard von Bressensdorf sind die Grenzgänger seit jeher ein Dorn im Auge.
"Sie lernen nicht das deutsche Verhaltensrecht, sie lernen nicht die deutsche StVO, sie lernen nicht das deutsche Sanktionsrecht, sie lernen nicht das deutsche Versicherungsrecht, fahren dann also mit völlig anderen Voraussetzungen überwiegend in Deutschland. Das kann doch nicht vernünftig und normal sein."
Nach dem heutigen Urteil empfiehlt der ADAC Führerscheinanwärtern mit schmalem Geldbeutel umso mehr, die Preise von Fahrschulen vor Ort zu vergleichen. Nach einer aktuellen Studie variieren die Kosten der Anbieter - oft selbst innerhalb einer Stadt – um bis zu mehrere Hundert Euro. Von Fahrschulen, die mit Fixpreisen locken, rät ADAC-Experte Markus Schäpe hingegen ab.
"Dass mir jemand garantiert, ich schaffe eine Prüfung, obwohl er gar nicht weiß, wie gut ich fahre, das ist doch sehr gewagt, und das hat nach unseren Untersuchungen gezeigt, sind nicht die besten Fahrschulen. Denn dort macht man das Geld mit einer zweiten oder dritten Prüfung – und unterm Strich zahlt man dann noch mehr."
Im Fall der Klägerin aus Oberfranken hat nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das letzte Wort – doch er dürfte sich wohl der Entscheidung aus Luxemburg anschließen – das heißt, die Frau muss ihren Führerschein in Deutschland neu machen oder aufs Autofahren verzichten.