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Prozess um Corona-Impfung
Gericht fordert Gutachten ein

Im Prozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hat das Oberlandesgericht Bamberg Zweifel daran erkennen lassen, ob der beklagte Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hat.

    Bayern, Bamberg: Eine Frau, die den Impfstoffhersteller Astrazeneca auf Schadenersatz verklagt, sitzt vor Beginn einer Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht (OLG) Bamberg neben ihrem Verteidiger Volker Loeschner, Fachanwalt für Medizinrecht.
    Die Klägerin und ihr Anwalt (Daniel Karmann/dpa)
    Der Senat gehe derzeit davon aus, dass die Klägerin nicht mit dem Mittel geimpft worden wäre, wenn das Risiko einer Darmvenenthrombose in der Fachinformation des Herstellers dargestellt gewesen wäre, teilte das Gericht mit. Die Kammer will ein Gutachten einholen, um die Frage zu klären, ob eine entsprechende Darstellung in der Fachinformation nach dem damaligen wissenschaftlichen Stand geboten gewesen sei. - Die ursprünglich für heute anberaumte Urteilsverkündung wurde verschoben. Der Anwalt der Klägerin bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als Etappensieg.
    Eine 33 Jahre alte Frau aus Oberfranken klagt gegen Astrazeneca auf Schadenersatz. Sie hatte sich im März 2021 gegen Covid-19 impfen lassen und danach eine sogenannte Darmvenenthrombose erlitten. Sie kam in ein Koma; letztlich musste ihr ein Teil des Darms entfernt werden.
    Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau zuvor abgewiesen. Dagegen legte sie Berufung ein.
    Diese Nachricht wurde am 14.08.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.