Freitag, 10. Mai 2024

Wikileaks-Gründer
Gericht in London will später über mögliche Auslieferung von Assange entscheiden

Im juristischen Tauziehen um eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Assange an die USA ist die Anhörung in London ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die Richter am High Court wollten zu einem späteren Zeitpunkt über die Angelegenheit entscheiden, hieß es.

22.02.2024
    Unterstützer vor dem Royal Courts Of Justice in London, vor einer zweitägigen Anhörung im Auslieferungsfall des WikiLeaks-Gründers Julian Assange. Bilddatum: Dienstag, 20. Februar 2024. Bildnachweis sollte lauten: Yui Mok/PA Wire URN:75395902
    Proteste vor dem Gericht in London, wo über eine mögliche Auslieferung von Assange beraten wird. (picture alliance / empics / Yui Mok)
    Wann die Richter ihr Urteil verkünden werden, wurde nicht mitgeteilt. In den USA droht Assange ein Prozess wegen Spionagevorwürfen und bei einer Verurteilung lebenslange Haft. Sollte seinem Antrag auf Berufung nicht stattgegeben werden, wäre der Rechtsweg in Großbritannien ausgeschöpft. Ihm bliebe dann nur noch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
    Assange selbst blieb auch am zweiten Tag der Anhörung fern. Er verfolgte die Anhörung nach Angaben seines Anwalts aus Krankheitsgründen auch nicht per Video. Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich erneut dutzende Anhänger von Assange, um ihre Unterstützung für den 52-Jährigen kundzutun.
    Assange wird in den USA beschuldigt, ab 2010 rund 700.000 vertrauliche Dokumente über militärische und diplomatische Aktivitäten der USA veröffentlicht zu haben. Die Papiere enthielten brisante Informationen über Kriege vor allem im Irak und in Afghanistan, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.
    Das Verfahren gegen ihn wird international mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts verwies auf Anfrage auf eine "Diskrepanz" zwischen "unserem Rechtsverständnis und dem der USA". Handlungen wie die von Assange seien "in unserem System nicht strafbewehrt". Diese Haltung vertrete Bundesaußenministerin Baerbock, die vor ihrem Amtsantritt die Freilassung Assanges gefordert hatte, auch in Gesprächen mit ausländischen Kollegen.
    Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.