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Nach Messerangriff
Gericht verbietet AfD-Kundgebung in Mannheim

Nach dem Tod eines Polizisten in Mannheim wollte die AfD eine Kundgebung am Tatort abhalten. Das hat das höchste Verwaltungsgericht in Baden-Württemberg nun untersagt.

    Baden-Württemberg, Mannheim: Zahlreiche Personen, darunter Polizisten, stehen in unmittelbarer Nähe des Tatorts vor niedergelegten Kerzen und Blumen.
    Mannheim: Trauer um bei Messerattentat getöteten Polizisten (René Priebe/pr-video/dpa)
    Die Richter gaben einer Beschwerde der Stadt Mannheim gegen eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe statt. Der Beschluss kann nicht angefochten werden. Die Stadtverwaltung hat Versammlungen auf dem Markplatz untersagt. Bis zum 16. Juni wurde er zu einem Gedenkort für den in der vergangen Woche von einem mutmaßlichen Islamisten getöteten Polizisten erklärt. Nach Informationen des SWR will die AfD ihre Veranstaltung jetzt an einen anderen Ort verlegen. Die Antifa hat eine Gegendemonstration angekündigt.
    Zu Ehren des getöteten Polizisten gab es am Vormittag auf dem Marktplatz eine Gedenkveranstaltung und eine Schweigeminute, an der neben Bundespräsident Steinmeier und Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann rund 2.000 Menschen teilnahmen. Steimeier bezeichnete den Anschlag danach als grausamen Terrorakt. Er sagte weiter, man müsse jetzt zusammenstehen und gemeinsam Gewalt, Menschenfeindlichkeit und Extremismus entgegentreten.
    Am Freitag vergangener Woche hatte ein 25-jähriger Mann aus Afghanistan Mitglieder einer islamkritischen Veranstaltung mit einem Messer angegriffen. Ein 29-jähriger Polizist, der den Attentäter stoppen wollte, wurde so schwer verletzt, dass er kurze Zeit später starb.
    Diese Nachricht wurde am 07.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.