Berlin
Gericht weist Klagen gegen deutsche Waffenexporte an Israel ab

Palästinensische Kläger sind mit ihrem Versuch gescheitert, deutsche Kriegswaffenexporte nach Israel verbieten zu lassen.

    Das Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Kirchstraße, Moabit, in Berlin Mitte.
    Das Verwaltungsgericht in Berlin weist Klagen gegen deutsche Waffenexporte an Israel ab. (IMAGO/Schöning)
    Das Verwaltungsgericht Berlin wies zwei Klagen aus prozessualen Gründen als unzulässig ab. Da die Bundesregierung ohnehin einen vorläufigen Stopp von Kriegswaffenexport-Genehmigungen nach Israel verkündet habe, sei derzeit keine gerichtliche Entscheidung vonnöten. Auch die in der zweiten Klage geforderte nachträgliche Feststellung einer Rechtswidrigkeit für eine bereits erfolgte Lieferung sei nicht möglich, da keine Wiederholungsgefahr bestehe.
    Geklagt hatten ein palästinensischer Vater und sein in Deutschland lebender Sohn sowie vier weitere Palästinenser. Die einen Kläger hatten verlangt, dass bis zum Abzug der israelischen Streitkräfte keine deutschen Waffen mehr an Israel geliefert werden sollen. Im zweiten Fall hatten Palästinenser aus dem Gazastreifen gegen eine bereits erfolgte Waffenlieferungen von 2023 geklagt.
    Diese Nachricht wurde am 12.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.