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Gerichtsurteil
EuGH billigt Brennelementesteuer

Für die deutschen Stromriesen ist es ein herber Rückschlag, aber noch kein abschließende Niederlage: Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Brennelementesteuer gebilligt. Es handelt sich weder um eine unzulässige Strom- noch um eine unzulässige Verbrauchssteuer, entschied das Gericht.

Von Jörg Münchenberg |
    Kraftwerks-Mitarbeiter führen am 25.04.2012 im Reaktorgebäude des AKW Grafenrheinfeld (Unterfranken) während der jährlichen Revision neben dem geöffneten und gefluteten Reaktorbecken Arbeiten durch.
    Die Kernbrennstoffsteuer kostet deutsche Atomkonzerne Milliarden (dpa / David Ebener)
    Wieder einmal ist der Gerichtshof der Europäischen Union den Empfehlungen seines Generalanwalts gefolgt. Der hatte schon in seinem Plädoyer im Februar betont, die sogenannte Kernbrennstoffsteuer verstoße nicht gegen europäisches Recht. Das Finanzgericht Hamburg hatte eine entsprechende Klärungsanfrage an den Gerichtshof gestellt, nachdem die Kernkraftwerke Lippe-Ems – eine gemeinsame Betreibergesellschaft der Energiekonzerne EON und RWE - gegen die Sondersteuer für Kernkraftwerksbetreiber geklagt hatte. Auch nach Ansicht des Finanzgerichtshofs in Hamburg verstößt die Brennelemente-Steuer gegen EU-Recht.
    Das hat Luxemburg jetzt zurückgewiesen. In der Richtlinie über die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, die eine Steuerbefreiung für bestimmte Energieerzeugnisse vorsieht, sei Kernbrennstoff nicht enthalten. Folglich könne an dieser Stelle eine Steuerbefreiung gar nicht greifen, argumentieren die höchsten europäischen Richter. Zudem stelle die Kernbrennstoffsteuer auch keine staatliche Beihilfe dar, die wiederum nach EU-Recht verboten ist.
    Schließlich verweisen die EU-Richter auch auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft. Auch hier gebe es keinen Konflikt mit der in Deutschland erhobenen Steuer, da es sich nicht um eine Abgabe zollgleicher Wirkung handele. Gleichzeitig verbiete der bestehende Euroatom-Vertrag den Mitgliedstaten auch nicht, die Nutzung von Kernbrennstoff zu besteuern.
    Deutschen Stromriesen hatten geklagt
    Die deutschen Stromriesen EON, RWE und EnBW hatten gegen die seit Anfang 2011 erhobene Steuer geklagt. Ursprünglich sollten mit der Abgabe die von der schwarz-gelben Bundesregierung zunächst beschlossenen längeren Laufzeiten für Atomkraftwerke teilweise kompensiert werden. Der Bund plante damals mit Mehreinnahmen von immerhin 2,3 Milliarden Euro jährlich.
    Doch im März des gleichen Jahres – nach der Atomkatastrophe von Fukushima - erfolgte die neuerliche Kehrtwende in der Energiepolitik. Die verlängerten Laufzeiten wurden von der Bundesregierung wieder zurückgenommen, die stufenweise Abschaltung der Atomkraftwerke beschlossen. Auf die Einnahmen aus der Brennstoffsteuer wollte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble jedoch nicht verzichten. Mit der Sondersteuer sollen unter anderem auch die Folgelasten durch die Sanierung des Atommülllagers Asse finanziert werden.
    Das heutige Urteil bedeutet für die Stromriesen zwar einen herben Rückschlag, aber noch keine abschließende Niederlage. Denn gleichzeitig ist noch ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anhängig. Hier soll die Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte fallen. Letztlich also könnte die Brennstoffsteuer immer noch gekippt werden, die aber ohnehin bis Ende 2016 erhoben wird.
    Allerdings geht es aus Sicht der ohnehin unter Druck stehenden Atomkraftwerksbetreiber um sehr viel Geld – fast fünf Milliarden Euro haben RWE und Co. nach eigenen Angaben seit Einführung der Steuer gezahlt.