Ein Wirtschaftsmagazin bietet dem Chef einer Privatbrauerei den Abdruck eines Firmenporträts an - einschließlich des Logos, Fotos, einem Interview und so weiter - gegen Zahlung eines Honorars. Der Presserat erteilte dem Magazin eine öffentliche Rüge - Werbung und redaktioneller Teil dürfen nicht miteinander vermischt werden. Fälle wie diese dürften dennoch immer wieder auftauchen, denn Kritiker attestieren dem Presserat, eine Art "zahnloser Tiger" zu sein. Zwar sind die Zeitungen zur Veröffentlichung der Rüge verpflichtet, jedoch gibt es keinerlei weitere Sanktionen, etwa Strafzahlungen.
In den meisten behandelten Fällen geht es um handwerkliche Fehler, also: Falschdarstellungen oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und unzulässige Vorverurteilungen.
Der Presserat arbeitet nach dem Vorbild des "British Press Council": Alle Beschwerden werden in kleiner Runde nicht-öffentlich behandelt. Die Gründung 1956 war eine Art Vorsichtsmaßnahme gegen ein angekündigtes Bundespressegesetz, das die Meinungsfreiheit deutlich ausgehöhlt hätte. Bereits 10 Jahre danach war der Presserat eine etablierte Institution der bundesdeutschen Medienlandschaft, wie der damalige Sprecher Rupert Giessler feststellte. Allerdings, so Giessler, müsse er die Erwartung der Leser enttäuschen, man könne "gegen schlechten Geschmack juristisch vorgehen":
"Sie wissen Geschmack und Takt sind nicht justiziabel - aber gerade in dem Grenzgebiet, wo es durch Gesetze nicht gefasst werden kann, da greifen wir ein mit Rügen, und mit Richtlinien, wir haben eine ganze Reihe Richtlinien zu diesen Themen erlassen."
Die 1973 formulierten Paragraphen des Pressekodexes sind heute noch gültig - sie umfassen so unterschiedliche Bereiche wie journalistische Sorgfaltspflicht, redaktioneller Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Trennung von Werbung und Text und ähnliches.
Der Katalog des Pressekodex wird zum 1. Januar nächsten Jahres novelliert und den heutigen Gegebenheiten angepasst: Etwa wird konkretisiert, dass es keine grundsätzliche Pflicht zur Autorisierung von Interviews gibt - eine in anderen Ländern ohnehin unübliche Praxis.
Sorge bereiten dem Presserat aber auch die Eingriffe seitens des Staates durch Redaktionsdurchsuchungen oder "Lauschangriffe", daher unterstütze man Gesetzesinitiativen der FDP und der Grünen. Diese sollen klarstellen, dass man Journalisten gesetzlich nicht mehr für "Beihilfe zum Geheimnisverrat" belangen kann, sagt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats:
"Damit nicht immer wieder der Standardfall eintritt, dass irgendwo in einer Behörde ein Leck ist, also irgendjemand gibt Informationen an die Presse, keiner weiß wer, aber man sieht das Ergebnis irgendwann in der Zeitung und dann wird gegen die Journalisten ermittelt. Um diesen Missstand aus der Welt zu schaffen, da setzen diese Gesetzesentwürfe an."
Journalistische Fehltritte werden - auch ohne Androhung von Strafmaßnahmen seitens des Staates - künftig eher häufiger vorkommen. Angesichts der immer stärker werdenden Konvergenz der Medien - also zwischen Internet, Zeitungen, aber auch Radio und Fernsehen - bleibe die Sorgfaltspflicht womöglich auf der Strecke, befürchtet man beim Presserat. Noch problematischer aber ist die Tendenz, Leser zu Reportern zu machen - sei es als Autoren, sei es als Fotografen. Die Persönlichkeitsrechte und die Sorgfaltspflichten gelte es auch hier zu beachten, meint Fried von Bismarck:
"Ich glaube, dass das eine Gefahr ist, und ich glaube, dass es Aufgabe des Presserats ist, darauf hinzuweisen, dass das gefährlich ist. Es wird aber darauf ankommen, den Nutzern von solchen Texten im Internet deutlich zu sagen, was sie da kriegen: Ich glaube, das wirklich entscheidende ist, dass es uns gelingt, Journalismus als solchen so zu kennzeichnen, dass der Nutzer weiß: Das ist der Text eines Journalisten und das ist der Text eines Leserreporters. Ob das immer gelingen wird, ist eine ganz andere Frage, aber dafür muss man eintreten, und wenn das gelingt, werden die Leute merken, dass ein journalistischer Text eben für sie auch mehr Nutzen hat."
In den meisten behandelten Fällen geht es um handwerkliche Fehler, also: Falschdarstellungen oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und unzulässige Vorverurteilungen.
Der Presserat arbeitet nach dem Vorbild des "British Press Council": Alle Beschwerden werden in kleiner Runde nicht-öffentlich behandelt. Die Gründung 1956 war eine Art Vorsichtsmaßnahme gegen ein angekündigtes Bundespressegesetz, das die Meinungsfreiheit deutlich ausgehöhlt hätte. Bereits 10 Jahre danach war der Presserat eine etablierte Institution der bundesdeutschen Medienlandschaft, wie der damalige Sprecher Rupert Giessler feststellte. Allerdings, so Giessler, müsse er die Erwartung der Leser enttäuschen, man könne "gegen schlechten Geschmack juristisch vorgehen":
"Sie wissen Geschmack und Takt sind nicht justiziabel - aber gerade in dem Grenzgebiet, wo es durch Gesetze nicht gefasst werden kann, da greifen wir ein mit Rügen, und mit Richtlinien, wir haben eine ganze Reihe Richtlinien zu diesen Themen erlassen."
Die 1973 formulierten Paragraphen des Pressekodexes sind heute noch gültig - sie umfassen so unterschiedliche Bereiche wie journalistische Sorgfaltspflicht, redaktioneller Datenschutz, Persönlichkeitsrecht, Trennung von Werbung und Text und ähnliches.
Der Katalog des Pressekodex wird zum 1. Januar nächsten Jahres novelliert und den heutigen Gegebenheiten angepasst: Etwa wird konkretisiert, dass es keine grundsätzliche Pflicht zur Autorisierung von Interviews gibt - eine in anderen Ländern ohnehin unübliche Praxis.
Sorge bereiten dem Presserat aber auch die Eingriffe seitens des Staates durch Redaktionsdurchsuchungen oder "Lauschangriffe", daher unterstütze man Gesetzesinitiativen der FDP und der Grünen. Diese sollen klarstellen, dass man Journalisten gesetzlich nicht mehr für "Beihilfe zum Geheimnisverrat" belangen kann, sagt Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Deutschen Presserats:
"Damit nicht immer wieder der Standardfall eintritt, dass irgendwo in einer Behörde ein Leck ist, also irgendjemand gibt Informationen an die Presse, keiner weiß wer, aber man sieht das Ergebnis irgendwann in der Zeitung und dann wird gegen die Journalisten ermittelt. Um diesen Missstand aus der Welt zu schaffen, da setzen diese Gesetzesentwürfe an."
Journalistische Fehltritte werden - auch ohne Androhung von Strafmaßnahmen seitens des Staates - künftig eher häufiger vorkommen. Angesichts der immer stärker werdenden Konvergenz der Medien - also zwischen Internet, Zeitungen, aber auch Radio und Fernsehen - bleibe die Sorgfaltspflicht womöglich auf der Strecke, befürchtet man beim Presserat. Noch problematischer aber ist die Tendenz, Leser zu Reportern zu machen - sei es als Autoren, sei es als Fotografen. Die Persönlichkeitsrechte und die Sorgfaltspflichten gelte es auch hier zu beachten, meint Fried von Bismarck:
"Ich glaube, dass das eine Gefahr ist, und ich glaube, dass es Aufgabe des Presserats ist, darauf hinzuweisen, dass das gefährlich ist. Es wird aber darauf ankommen, den Nutzern von solchen Texten im Internet deutlich zu sagen, was sie da kriegen: Ich glaube, das wirklich entscheidende ist, dass es uns gelingt, Journalismus als solchen so zu kennzeichnen, dass der Nutzer weiß: Das ist der Text eines Journalisten und das ist der Text eines Leserreporters. Ob das immer gelingen wird, ist eine ganz andere Frage, aber dafür muss man eintreten, und wenn das gelingt, werden die Leute merken, dass ein journalistischer Text eben für sie auch mehr Nutzen hat."