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Gesetz zum Mindestlohn
8,50 Euro für (fast) jeden

Bald wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf für einen flächendeckenden Mindestlohn im Kabinett beraten. Bisher ist vorgesehen, Menschen unter 18 Jahren und Langzeitarbeitslose von der Untergrenze von 8,50 Euro pro Stunde auszuschließen. Doch Unternehmer könnten genau diese Ausnahmeregelungen ausnutzen, befürchten Kritiker.

Von Tonia Koch | 31.03.2014
    Im Gartenbaubetrieb von Erwin Faust in Saarlouis spuckt eine Maschine Samenkorn um Samenkorn in schwarze Erde. So gut es eben geht, hat der Betrieb seine Abläufe mechanisiert, um den Personaleinsatz so gering wie möglich zu halten. Aber ohne helfende Hände kommen Kohlrabi, Rote Beete, Rucola oder der im Südwesten so beliebte Löwenzahn nicht aus. 93 Kisten Löwenzahl hat Seniorchefin Ursula Faust heute bereits gelegt und gewaschen.
    "Nirgendwo kennt man das, der wird auch nirgendwo angebaut außer in Frankreich und bei uns, ansonsten, im Rheinland, da kennt man den nicht, die sagen Hasenfutter dazu."
    Der Betrieb beschäftigt während der Saison zehn bis zwölf Aushilfen. Und Saison ist - von wenigen Wochen im Winter einmal abgesehen - das ganze Jahr, denn es muss nicht nur geerntet, sondern eben auch gesät werden. Zum festen Stamm gehört Alin Anca aus Rumänien.
    "Dieses Jahr, sechs Jahre. Ich bleibe vier Monate hier und dann zurück nach Hause."
    Warum er immer wieder nach Saarlouis kommt?
    "Warum, hier mehr gut…"
    Ohne die rumänischen Mitarbeiter, die im Schnitt jeweils vier Monate vor Ort sind, könne der Betrieb einpacken, sagt Erwin Faust. Er brauche vor allem Kontinuität und Leute, die wissen, was zu tun sei auf dem Feld und in den Gewächshäusern.
    "Unsere Palette ist sehr breit, und da brauchen wir Leute, die das handwerklich verstehen zu stemmen, und da machen wir auch Lohnkonzessionen, weil am Ende die Leistung auch herausspringt. Das Problem ist, wir müssen anstinken gegen die, die die Leute in den Container stecken und fürs halbe Geld arbeiten lassen. Was heißt das letztendlich? Die Supermärkte lachen sich kaputt, die Discounter lachen sich kaputt, weil sie billiges Zeug kaufen können."
    Der zum Teil ruinöse Wettbewerb über die Löhne sei der falsche Ansatz. Der Gemüsebauer hält daher eine Mindestlohnregelung für überfällig.
    "Wir zahlen auch über Mindestlohn unsere Leute. Der geringste Bruttolohn, den wir haben, liegt bei 9,20 Euro, der geringste, für Aushilfen. Da steh' ich voll dahinter, und das ist auch bei unseren Rumänen so."
    Für Saisonarbeitskräfte existieren deutschlandweit regionale Tarifverträge, die bei der Lohnhöhe geringfügig variieren. Die Verträge laufen bis Ende 2018 und sehen – ausgehend von etwa sieben Euro heute - eine jährliche Steigerung der Bezüge vor. Demnach erreichen Saisonarbeitskräfte Ende 2017 den Mindestlohn von 8,50 Euro. Die landwirtschaftlichen Arbeitgeber hofften, dass ihr Tarifvertrag Vorrang haben würde vor einem gesetzlichen Mindestlohn. Aber dessen Laufzeit ist deutlich zu lang. Bestehende Tarifverträge dürfen in den Fällen, in denen sie niedriger dotiert sind als der geplante Mindestlohn, nur bis Ende 2016 angewendet werden. Und auch nur dann, wenn die Branche Mindeststandards hinsichtlich der Arbeitsbedingungen formuliert hat und diese ins Entsendegesetz aufgenommen wurden. Letzteres muss noch geschehen, und dabei will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles behilflich sein.
    Taxi-Branche hat Schwierigkeiten, sich auf Mindestlohn einzustellen
    "Wir haben beim Branchendialog festgestellt, dass es für viele Branchen noch ein Stück weit ein Weg bis dahin ist. Wir sind daher im Bemühen, zu helfen, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, um diese Aufnahme im Arbeitnehmerentsendegesetz auch hinzukriegen. Wo wir jetzt in Einzelgesprächen versuchen, die Wege aufzumachen."
    Zu den Branchen, die das wohl kaum mehr schaffen werden, zählen die Taxifahrer. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hat zwar versucht, mit der Gewerkschaft Verdi Sondierungsgespräche zu führen. Aber das Interesse der Gewerkschaft, einen Tarifvertrag abzuschließen, der die aktuelle und überdies regional höchst unterschiedliche Einkommenswirklichkeit der Taxifahrer abbildet, war nicht gegeben, sagt der Geschäftsführer des saarländischen Verkehrsverbandes, Hartwig Schmidt.
    "Es gibt bei uns hier Mittelwerte, die haben wir mal erfragt, die liegen zwischen vier und sechs Euro, aber Tarifverträge dergleichen gibt es keine."
    In aller Regel werden Taxifahrer an den Umsätzen ihres Unternehmens beteiligt, und nicht überall resultiert aus dieser Beteiligung ein derart niedriger Stundenverdienst wie im Saarland. In Großstädten, Messezentren oder Verkehrsknotenpunkten, die permanent Geschäftsreisende anlocken, sind die Verdienstmöglichkeiten besser. Trotzdem - über die gesamte Branche gerechnet - benötige das Gewerbe eine kräftige Preiserhöhung, um Mindestlöhne in Höhe von 8,50 Euro zahlen zu können, weiß Schmidt.
    "Wir gehen von 20 bis 30 Prozent aus, eher 30 Prozent, und die Städte werden sich jetzt damit auseinandersetzen müssen, denn die Preise, die müssen vom Kunden dann auch akzeptiert werden. Denn es nutzt uns ja nichts, wenn wir jetzt entsprechende Anhebungen und der Kunde springt ab und macht nicht mit."
    Städte und Landkreise legen für Taxifahrten die Beförderungs-Tarife fest. Und sie werden sie in weiten Teilen Deutschlands spürbar anheben müssen, wenn der Mindestlohn zur Messlatte wird. Aber nicht nur die Kommunen sind gefragt, sondern auch die Krankenkassen. Gerade Unternehmen auf dem Land sind davon abhängig.
    "Etwa 60 Prozent unseres Umsatzes machen wir mit den Krankenkassen."
    Taxiunternehmer Juan Martin verfügt insgesamt über 36 Mitarbeiter. 14 davon sind Vollzeit angestellt. Die übrigen arbeiten als Aushilfskräfte, um frühmorgens, dann, wenn die Arztpraxen öffnen, die Auftragsspitzen abzudecken. Bei seinen Festangestellten reiche er heran an den geforderten Mindestlohn von 8,50 Euro, bei den Aushilfskräften nicht. Sollten die Krankenkassen sich nicht einsichtig zeigen, wird er seine Taxen nicht mehr Tag und Nacht fahren lassen können. Deutschland werde es so ergehen wie Holland.
    "Wir haben Erfahrungswerte vom benachbarten Holland, wo es nachts keine Versorgung mehr gibt mit Taxen, im ländlichen Bereich vor allem. Wo dann gesagt wird, um diesen Lohn zu bezahlen, gibt es feste Schichtzeiten, und nur bestimmte Fahrten und Verschiedenes müssen wir halt eben ablehnen. Das steht nicht so im Personenbeförderungsgesetz, wir gehören dem ÖPNV an, das ist nicht in Einklang zu bringen. Wir finden es okay, wenn man sagt, wir machen keine Ausnahmen, aber über die Folgen muss sich die Politik auch im Klaren sein."
    Die schwarz-rote Bundesregierung wird den Gesetzentwurf für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn voraussichtlich übermorgen im Kabinett beraten. Der Entwurf mit dem sperrigen Titel Tarifautonomiestärkungsgesetz will für einzelne Branchen, ob nun Taxifahrer, Zeitungszusteller oder Saisonarbeitskräfte zunächst keine Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn zulassen - und das zu Recht, findet Sozialwissenschaftlerin Claudia Weinkopf vom Institut für Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg/Essen.
    "Je mehr Ausnahmen es gibt, desto schwieriger wird es, die Mindestlöhne zu kontrollieren und durchzusetzen, und wenn man immer genau gucken muss, hat der denn einen Anspruch auf den Mindestlohn, dann funktioniert es nicht."
    Lediglich in zwei Bereichen, bei Langzeitarbeitslosen und bei jungen Leuten unter 18 Jahren, hält der Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium eine Abweichung vom Mindestlohn für gerechtfertigt. Selbst wenn ein Minderjähriger in einem Arbeitsverhältnis steht, soll er keinen Anspruch haben auf 8,50 Euro. Die Gewerkschaften lehnen solche Einschränkungen ab. Mindestlohn ohne Wenn und Aber lautet ihr Ziel, macht Reiner Hoffmann, der designierte Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, unmissverständlich klar.
    "Für uns gilt der Mindestlohn für alle. Würde kennt keine Ausnahmen. Deshalb halten wir Ausnahmen auch nicht für nachvollziehbar und sinnvoll."

    Reiner Hoffmann
    Reiner Hoffmann (Europäischer Gewerkschaftsbund)
    Grundsätzlich darf zwar niemand wegen seines Alters diskriminiert werden. Der Staat habe aber das Recht, abzuwägen. Eine Sonderregelung beeinträchtige den Gleichheitsgrundsatz nicht, wenn diese sachlich begründet sei, sagt Professor Stephan Weth, Arbeitsrechtler an der Universität des Saarlandes.
    "Ich kann das Alter dann zum Unterscheidungsmerkmal machen, wenn ich gute Gründe dafür habe, dass ich beispielsweise einen jungen Menschen besonders schützen will."
    Hinter der Altersgrenze steht die Überlegung, dass jungen Menschen keine Anreize geboten werden sollen, wegen staatlich garantierter Verdienstmöglichkeiten auf eine Ausbildung zu verzichten oder diese abzubrechen. Dabei spiele es rechtlich keine Rolle, wo diese Altersgrenze gezogen werde, so Professor Weth.
    "Ob es 18 oder 25 Jahre sind, macht in der Praxis natürlich einen riesenhaften Unterschied. Rechtlich aber ist der Gesetzgeber frei, ob er das Mindestalter bei 18, 19, 20, 21 oder 25 Jahren festlegt."
    Es gibt allerdings auch Wissenschaftler, wie Andreas Fischer-Lescano vom Zentrum für europäische Rechtspolitik der Universität Bremen, die eine Ungleichbehandlung junger Menschen sowohl aus verfassungsrechtlichen als auch aus europarechtlichen Gründen für unzulässig halten. Trotzdem gelten in fast allen europäischen Ländern, in denen staatliche Mindestlöhne gezahlt werden, Altersbeschränkungen. Nur machten diese Länder vieles besser, meint die Sozialwissenschaftlerin Claudia Weinkopf
    "Weil in Deutschland Ausnahmeregelung heißt: überhaupt keine Lohnuntergrenze für diese Gruppe, während die ganzen anderen europäischen Länder für junge Erwachsene immer einen Mindestlohn haben, da heißt es dann, sie kriegen 90 Prozent vom Mindestlohn oder 80 Prozent, und in Deutschland heißt es dann, da gibt es dann überhaupt keine Lohnuntergrenze."
    Zu den Ländern mit jahrzehntelanger Erfahrung mit Mindestlöhnen zählt Luxemburg. Im Großherzogtum wird nach Alter und nach Qualifikation unterschieden, erläutert Arbeitsminister Nicolas Schmid.
    "Wenn man also noch keine 18 Jahre alt ist, dann bekommt man 80 Prozent des Mindestlohnes. Die, die eine Qualifizierung haben, eine Fachkräfteausbildung, die haben das Recht auf einen Mindestlohn, der 20 Prozent höher ist als der normale. Der normale Mindestlohn liegt bei 1.920 Euro, 20 Prozent drauf sind 2.200 Euro."
    Ob das abgestufte Mindestlohnmodell tatsächlich junge Leute in die richtige Richtung lenkt, hin zu einer Ausbildung, da ist sich der luxemburgische Arbeitsminister nicht sicher.
    "Es klappt leider nicht immer, weil, die Jugendlichen müssen ja auch die Ausbildung noch bestehen, und hier gibt es andere Probleme im Schulbereich, weil wir eine sehr diverse Gesellschaft sind mit vielen jungen Menschen, die nicht immer in Luxemburg geboren sind und die die Sprachen nicht beherrschen, da gibt es Probleme. Aber ich glaube schon, dass es einen starken incentive gibt doch in Richtung Ausbildung zu gehen."
    Eindeutige Belege dafür, dass eine Altersgrenze beim Mindestlohn tatsächlich eine Lenkungswirkung entfaltet und die Entscheidung nachhaltig beeinflusst, eine Ausbildung anzustreben oder darauf zu verzichten, gibt es nicht. Trotzdem machen sich Teile der Union, die Industrie, der Handel und das Handwerk vehement dafür stark. Die Vorschläge reichen von 21 bis 25 Jahren. Michael Fuchs, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion, gegenüber dem ZDF:
    "Ich halte es nicht für besonders glücklich, dass wir mit 18 Jahren schon den Mindestlohn einführen wollen. Viele junge Leute kommen mit 18 gerade einmal aus der Schule, aus der Hauptschule heraus. Und es wäre mir lieber, wenn diese zunächst einmal in eine Ausbildung gehen und nicht in einen Hilfsarbeiterjob mit 8,50 Euro bezahlt."
    Der Arbeitnehmerflügel in der CDU glaubt nicht daran, dass Jugendliche wegen 8,50 Euro eine Ausbildung sausen lassen. Der Bundesverband der christlich-demokratischen Arbeitnehmerschaft lehnt daher jegliche Altersbeschränkung beim Mindestlohn ab. Regina Görner, stellvertretende CDA-Bundesvorsitzende:
    "Das spricht nur dafür, dass die Leute mit den jungen Leuten keinen wirklichen Kontakt haben. Ich kenne keinen jungen Mann, keine junge Frau, die bereit wäre, für irgendeine Form von Job auf die Ausbildung zu verzichten."
    Jüngste Forschungsergebnisse der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung stützen diese Einschätzung. 90 Prozent der jungen Leute in Deutschland zwischen 15 und 19 Jahren seien Schüler, Studenten oder Auszubildende. Und von den zehn Prozent, die nicht die Schulbank drückten oder eine Ausbildung machten, arbeite eine überwältigende Mehrheit lediglich in Minijobs. Sie fänden gar keine regulären, unbefristeten Jobs, und deshalb müsse an der Ausbildungsfähigkeit der jungen Leute angesetzt werden, findet Regina Görner.
    Die Linke will gegen Ungleichberechtigung junger Menschen klagen
    "Man muss aufhören, sozusagen mit dem Mindestlohn alle Probleme der Welt lösen zu wollen. Für die jungen Leute, die es schwer haben auf dem Ausbildungsmarkt, kann man eine ganze Menge andere Lösungen finden, aber sicher nicht, ihnen den Mindestlohn zu verweigern."
    Die Linke hat deshalb bereits angekündigt, dass sie dagegen klagen will und notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, sollte die Altersbeschränkung 18 Jahre ins Gesetz geschrieben werden. Gegen die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose regt sich hingegen kaum politischer oder gewerkschaftlicher Widerstand. Die Sozialwissenschaftlerin Claudia Weinkopf wundert sich:
    "Was mir auch nicht gefällt, ist die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose. Bei der ich auch nicht verstehe, wie sie gemeint ist."
    Auch Professor Stefan Sell von der Fachhochschule Koblenz schüttelt den Kopf:
    "Das ist irgendwie nicht logisch, irgendwie nicht logisch."
    Beide finden diesen Vorschlag der Arbeitsministerin befremdlich. Die SPD-Politikerin Andrea Nahles hat dabei den Einwänden der Wirtschaft Rechnung getragen. Hier herrscht die Auffassung vor, dass Menschen, die länger als ein Jahr keinen Job mehr ausgeübt haben, nicht in vollem Umfang leistungsfähig sind. Um dieses Defizit auszugleichen, zahlen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter schon jetzt in vielen Fällen Eingliederungshilfen an die Betriebe. Zusätzlich soll dieser Personenkreis künftig ein halbes Jahr lang keinen Mindestlohn bekommen. Stefan Sell:
    "Die Langzeitarbeitslosen, die derzeit über einen Eingliederungszuschuss oder über eine Förderung von Arbeitsverhältnissen - so heißt das, das sind Lohnkostenzuschüsse vom Staat - den Sprung in einen Betrieb schaffen, das sind sozusagen die Guten unter den Problematischen, und wenn man sagt, bei denen senken wir aber ab, dann ist das erstmals nicht logisch."
    Überdies warnt Sell vor einer Art Drehtüreffekt. Findige Unternehmer könnten auf die Idee kommen, die Zeitgrenze von sechs Monaten dazu zu nutzen, ein roulierendes System aufzubauen.
    "Wo man sagt, okay, ich nehme Leute mit, die stelle ich ein als Helfer. Sechs Monate kann ich die unter Mindestlohn bezahlen, kriege sogar noch Lohnkostenzuschüsse und dann kurze Zeit später trenne ich mich von denen, betriebsbedingt oder wie auch immer und hole mir neue. Das müssen Sie verhindern, sonst installieren Sie einen Anreiz, zumindest für die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern, hier ein eigenes Geschäftsmodell zu machen."
    6,6 Millionen Beschäftigte würden derzeit von Mindestlohn direkt profitieren
    Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen bleiben auch ehrenamtlich Tätige, Auszubildende, Praktikanten, Menschen, die in Behindertenwerkstätten arbeiten, oder auch Gefangene, die hinter Gefängnismauern Aufträge der Industrie abarbeiten. Für alle gilt: sie sind im klassischen Sinne keine Arbeitnehmer. Nach Berechnungen des IAQ, des Duisburger Institutes für Arbeit und Qualifikation, profitieren 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland von einem Mindestlohn, denn sie verdienen aktuell unter 8,50 Euro in der Stunde, sagt die Direktorin des IAQ, Claudia Weinkopf.
    "Wenn man sich die Struktur der Niedriglohnbeschäftigen anschaut, dann sind das zu knapp 80 Prozent formal Qualifizierte, manche haben sogar einen akademischen Abschluss. Und es sind in erster Linie Leute im mittleren Alter zwischen 25 und 54, also nicht die Gruppe, die gerade in den Arbeitsmarkt reinkommt oder kurz vor der Rente steht, also es ist sozusagen der Kern der Beschäftigten in Deutschland."
    Was die Folgen der Einführung eines Mindestlohnes anlangt, stochert die Politik weitgehend im Nebel. Je nach Interessenlage untermauern Parteien, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände ihre Positionen und Erwartungen mit einschlägigen Gutachten. Vor allem die Wirtschaft wird nicht müde darauf hinzuweisen, dass sie den Mindestlohn für falsch hält. Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände:
    "Sie wissen alle, dass wir im Kern die ganze Konzeption des Mindestlohnes ablehnen und aus vielerlei Gründen für schädlich halten. Angefangen damit, dass sich die Bundesregierung in das autonome Feld der Gewerkschaften und der Arbeitgeber einmischt bis hin zur Ausgestaltung, dass wir mit 8,50 Euro beginnen, die sozusagen im luftleeren Raum gewählt worden sind."
    Beim Tauziehen um den Mindestlohn wurde die Diskussion auf die grundsätzliche Frage des Ja oder Nein, des Dafür oder Dagegen verengt, daran haben auch die Wirtschaftsverbände maßgeblichen Anteil. Ob daher die Höhe des Mindestlohnes richtig gewählt ist, wird sich 2015 zeigen, wenn er eingeführt wird. Selbst Befürworter eines Mindestlohnes wie Stephan Sell, sorgen sich um regionale Effekte.
    "Das wird mit Sicherheit dazu führen, dass wir partielle Beschäftigungsverluste in Teilen Ostdeutschlands erleben werden. Weil, wenn man etwas niedriger eingestiegen wäre in Ostdeutschland mit 7,50 Euro oder sieben Euro, hätte aber von vorneherein gesagt, wir gleichen das in einem überschaubaren Zeitrahmen an, dann hätten die Unternehmen mehr Zeit gehabt, was den Lohnkostenanstieg angeht, sich darauf einzustellen."
    Claudia Weinkopf sieht die Unternehmen in den ostdeutschen Bundesländern auf einem guten Weg.
    "Also, die Löhne unter 8,50 sind deutlich zurückgegangen in Ostdeutschland, während wir in Westdeutschland einen solchen Trend nicht erkennen können. Das könnte dafür sprechen, dass auch der ostdeutsche Arbeitsmarkt das verkraften kann."
    Nach dem Inkrafttreten des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns im Januar des kommenden Jahres, soll eine Lohnfindungskommission ihre Arbeit aufnehmen. Sie soll sich aus Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften zusammensetzen, die dann darüber entscheiden, ob und um wie viel der Mindestlohn erhöht wird. Möglich wird das erstmals 2018. Bis dahin bleibt er bei brutto 8,50 Euro die Stunde. Die Wirksamkeit des Instruments aber steht und fällt mit der Kontrolle. Stefan Sell:
    "Denn eines liegt doch auf der Hand, es wird sofort, wie immer im Leben, Versuche geben, diese Regeln zu umgehen, also brauchen wir ein gutes Kontrollsystem."