
Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach beschlossen. Konkret sollen für Hausärzte wie schon für Kinderärzte Obergrenzen bei der Vergütung aufgehoben werden. Eingeführt werden soll unter anderem auch eine Jahrespauschale zur Behandlung chronisch kranker Patienten.
Des Weiteren brachte die Bundesregierung eine Reform des Bundesmeldegesetzes auf den Weg. Die Hürden für die Herausgabe von Meldedaten wie Privatadressen sollen erhöht werden, um Menschen besser vor Anfeindungen zu schützen.
Diese Nachricht wurde am 22.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.