Bundesverfassungsgericht
Gesetzliche Altersgrenze für Anwaltsnotare ist grundgesetzwidrig

Die gesetzliche Altersgrenze für sogenannte Anwaltsnotare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit
    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Das geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor. In der Begründung heißt es unter anderem, die Altersgrenze greife unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit und die Persönlichkeitsentfaltung ein.
    Bislang dürfen Notare ihren Beruf bis zum Alter von 70 Jahren ausüben. Geklagt hatte ein 71-jähriger früherer Anwaltsnotar. Das sind Rechtsanwälte, die außerdem als Notare arbeiten.
    Diese Nachricht wurde am 23.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.