Pasch: Wie arbeiten solche Störsender, Peter Welchering?
Welchering: Da gibt es prinzipiell zwei ganz unterschiedliche Vorgehensweisen und zwei Methoden, die eingesetzt werden sollen. Die eine besteht ganz einfach darin, die gängigen Frequenzen im Mobilfunkbereich einfach zu überlagern. Das sind im Wesentlichen 900 Megahertz, 1800 Megahertz und 2100 Megahertz, also GSM und UMTS. Bei UMTS besteht allerdings das Problem: Da muss ich von zwei bis drei Gigahertz, also von 2000 bis 3000 Megahertz überlagern, weil die Frequenzblöcke so unterschiedlich sind. Das macht es ein wenig aufwendig. Diese dauerhaft gesendete Überlagerung bewirkt dann, dass die eigentliche Trägerfrequenz eben nicht zur Verfügung steht. Wenn die Dauerstrahlung eingeschaltet ist, kann einfach nicht telefoniert werden. Die zweite Variante, das ist so eine Art Kombination aus dem Aufspüren von Mobilfunksignalen mit sogenannten Mobi-Findern, also Detektionsgeräten, und daran schließt sich dann eine zeitlich begrenzten Störstrahlung an, wenn die so ein Handy gefunden haben. Aus dem Gesetzentwurf, den der Ministerrat in Baden-Württemberg am kommenden Dienstag beraten will, geht allerdings nicht hervor, welche Störmethoden in den baden-württembergischen Gefängnissen demnächst angewendet werden soll.
Pasch: Die Störsender in den Gefängnissen werden heftig kritisiert. Wer hat daran denn etwas auszusetzen?
Welchering: Im Wesentlichen Menschen aus drei Bereichen. Zum einen Bürger und Unternehmen, die in der direkten Nachbarschaft von Gefängnissen wohnen oder ihre Geschäfte betreiben. Die befürchten, dass ihr Handy-Empfang dann auch eingeschränkt wird, wenn diese Störsender installiert werden. Die Mobilfunkanbieter, die teilen diese Bedenken übrigens und halten die Störsender nur dann für eine gute Idee, wenn die Justizvollzugsanstalten sehr genau ausgemessen und die Störsender sehr genau eingestellt werden, um die Störsignale zu begrenzen. Ob die aber begrenzt werden können, wirklich effektiv begrenzt werden können, das wird angezweifelt. So sagte mir etwa der Mitarbeiter eines Mobilfunkanbieters, dass der Alltag in den Gefängnissen vermutlich so aussehen würde, dass die Störsender an die Wand genagelt und auf volle Leistung gedreht würden. Und dann würden die im Umkreis alles platt machen. Ja, und die dritte Gruppe kommt aus dem Lager der Mobilfunkgegner. Etwa Jürgen Groschupp vom Mobilfunk Bürgerforum etwa befürchtet, dass die zusätzliche Störstrahlung zu gesundheitlichen Schäden bei Bediensteten und Gefangenen führt.
Pasch: Im schweizerischen Lenzburg, dem größten Gefängnis des Kantons Aargau, werden Störsender eingesetzt, die die Umgebung nicht stören sollen, Wie machen die das denn?
Welchering: Die haben eine Zeit lang, mit Dauerstörsendern gearbeitet, das haben sie dann allerdings abgeschaltet, weil tatsächlich zuviel auch in die Umgebung ausgestrahlt ist. Danach haben die eine Kombination probiert, und die bestand eben aus diesem Mobi-Finder, einem Detektionsgerät. Wenn dieses Detektionsgerät ein Handy aufgespürt hat, hat es einen Störsender in Betrieb gesetzt, und der hat die entsprechende Frequenz einfach überlagert. Das hat er zwei, drei Minuten getan, und in der Zeit konnte eben nicht telefoniert werden, und der, der telefoniert hat, hat es dann gelassen. Der Nachteil dabei: Wenn SMS-Botschaften gesendet werden, dann werden die in der Regel von diesen Detektionsgeräten nicht aufgespürt. Denn die springen nur an, wenn wirklich mobil telefoniert wird. Wenn aber aus dem Gefängnis heraus SMS gesendet werden können, dann nutzt die ganz Störstrahlaktion auch nur begrenzt. Deshalb werden inzwischen auch in Lenzburg unregelmäßig Störsender einfach für ein paar Minuten in Betrieb genommen, aber eben nicht dauerhaft.
Pasch: Wie kann denn grundsätzlich so ein Störfeld auf das Gefängnisgelände begrenzt werden?
Welchering: Na ja, im Prinzip kann das tatsächlich dadurch begrenzt werden, dass genau ausgemessen wird, wie sind hier die entsprechenden Messfelder, Elektrofelder aufgebaut, und dann kann man eine Genauigkeit von bis zu zehn Metern erreichen. Aber auch da gibt es einen Nachteil: Entweder gibt es einige Störfunklöcher im Gefängnis, von denen aus noch per Handy telefoniert werden kann, oder ich nehme doch n Kauf, dass in unmittelbarer Nachbarschaft, so zehn bis 20 Meter, es doch zu Störungen kommt. Deshalb hat ja auch die SPD- Landtagsfraktion in Baden-Württemberg gesagt, das müssen wir erst klären, Störungen in der Umgebung dürfen nicht stattfinden.
Welchering: Da gibt es prinzipiell zwei ganz unterschiedliche Vorgehensweisen und zwei Methoden, die eingesetzt werden sollen. Die eine besteht ganz einfach darin, die gängigen Frequenzen im Mobilfunkbereich einfach zu überlagern. Das sind im Wesentlichen 900 Megahertz, 1800 Megahertz und 2100 Megahertz, also GSM und UMTS. Bei UMTS besteht allerdings das Problem: Da muss ich von zwei bis drei Gigahertz, also von 2000 bis 3000 Megahertz überlagern, weil die Frequenzblöcke so unterschiedlich sind. Das macht es ein wenig aufwendig. Diese dauerhaft gesendete Überlagerung bewirkt dann, dass die eigentliche Trägerfrequenz eben nicht zur Verfügung steht. Wenn die Dauerstrahlung eingeschaltet ist, kann einfach nicht telefoniert werden. Die zweite Variante, das ist so eine Art Kombination aus dem Aufspüren von Mobilfunksignalen mit sogenannten Mobi-Findern, also Detektionsgeräten, und daran schließt sich dann eine zeitlich begrenzten Störstrahlung an, wenn die so ein Handy gefunden haben. Aus dem Gesetzentwurf, den der Ministerrat in Baden-Württemberg am kommenden Dienstag beraten will, geht allerdings nicht hervor, welche Störmethoden in den baden-württembergischen Gefängnissen demnächst angewendet werden soll.
Pasch: Die Störsender in den Gefängnissen werden heftig kritisiert. Wer hat daran denn etwas auszusetzen?
Welchering: Im Wesentlichen Menschen aus drei Bereichen. Zum einen Bürger und Unternehmen, die in der direkten Nachbarschaft von Gefängnissen wohnen oder ihre Geschäfte betreiben. Die befürchten, dass ihr Handy-Empfang dann auch eingeschränkt wird, wenn diese Störsender installiert werden. Die Mobilfunkanbieter, die teilen diese Bedenken übrigens und halten die Störsender nur dann für eine gute Idee, wenn die Justizvollzugsanstalten sehr genau ausgemessen und die Störsender sehr genau eingestellt werden, um die Störsignale zu begrenzen. Ob die aber begrenzt werden können, wirklich effektiv begrenzt werden können, das wird angezweifelt. So sagte mir etwa der Mitarbeiter eines Mobilfunkanbieters, dass der Alltag in den Gefängnissen vermutlich so aussehen würde, dass die Störsender an die Wand genagelt und auf volle Leistung gedreht würden. Und dann würden die im Umkreis alles platt machen. Ja, und die dritte Gruppe kommt aus dem Lager der Mobilfunkgegner. Etwa Jürgen Groschupp vom Mobilfunk Bürgerforum etwa befürchtet, dass die zusätzliche Störstrahlung zu gesundheitlichen Schäden bei Bediensteten und Gefangenen führt.
Pasch: Im schweizerischen Lenzburg, dem größten Gefängnis des Kantons Aargau, werden Störsender eingesetzt, die die Umgebung nicht stören sollen, Wie machen die das denn?
Welchering: Die haben eine Zeit lang, mit Dauerstörsendern gearbeitet, das haben sie dann allerdings abgeschaltet, weil tatsächlich zuviel auch in die Umgebung ausgestrahlt ist. Danach haben die eine Kombination probiert, und die bestand eben aus diesem Mobi-Finder, einem Detektionsgerät. Wenn dieses Detektionsgerät ein Handy aufgespürt hat, hat es einen Störsender in Betrieb gesetzt, und der hat die entsprechende Frequenz einfach überlagert. Das hat er zwei, drei Minuten getan, und in der Zeit konnte eben nicht telefoniert werden, und der, der telefoniert hat, hat es dann gelassen. Der Nachteil dabei: Wenn SMS-Botschaften gesendet werden, dann werden die in der Regel von diesen Detektionsgeräten nicht aufgespürt. Denn die springen nur an, wenn wirklich mobil telefoniert wird. Wenn aber aus dem Gefängnis heraus SMS gesendet werden können, dann nutzt die ganz Störstrahlaktion auch nur begrenzt. Deshalb werden inzwischen auch in Lenzburg unregelmäßig Störsender einfach für ein paar Minuten in Betrieb genommen, aber eben nicht dauerhaft.
Pasch: Wie kann denn grundsätzlich so ein Störfeld auf das Gefängnisgelände begrenzt werden?
Welchering: Na ja, im Prinzip kann das tatsächlich dadurch begrenzt werden, dass genau ausgemessen wird, wie sind hier die entsprechenden Messfelder, Elektrofelder aufgebaut, und dann kann man eine Genauigkeit von bis zu zehn Metern erreichen. Aber auch da gibt es einen Nachteil: Entweder gibt es einige Störfunklöcher im Gefängnis, von denen aus noch per Handy telefoniert werden kann, oder ich nehme doch n Kauf, dass in unmittelbarer Nachbarschaft, so zehn bis 20 Meter, es doch zu Störungen kommt. Deshalb hat ja auch die SPD- Landtagsfraktion in Baden-Württemberg gesagt, das müssen wir erst klären, Störungen in der Umgebung dürfen nicht stattfinden.