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Bonn-Berlin-Gesetz
Geywitz stellt Eckpunkte für Zusatzvereinbarung vor

Bundesbauministerin Geywitz stellt heute Eckpunkte für die sogenannte Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz vor.

    Auf einem Luftbild ist Bonn mit dem Rhein von oben zu sehen, unter anderem das Rathaus, die Altstadt, das kurfürstliche Schloss und der Hofgarten
    Die heutige Bundesstadt Bonn in Nordrhein-Westfalen (IMAGO / Hans Blossey )
    Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied haben die Punkte gemeinsam erarbeitet. Das vor 30 Jahren vom Bundestag verabschiedete Gesetz sollte die Aufteilung der Bundesministerien und deren Arbeitsplätze zwischen den beiden Städten regeln. 2019 hatte der damalige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Laschet einen Vorstoß für eine Zusatzvereinbarung unternommen, mit der er die Stellung Bonns stärken wollte.
    Später bekannte sich die Ampelregierung in ihrem Koalitionsvertrag zum Bonn-Berlin-Gesetz und brachte eine entsprechende Zusatzvereinbarung auf den Weg.
    Diese Nachricht wurde am 12.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.