Europaparlament
Greenwashing soll laut neuem EU-Gesetz eingeschränkt werden

Das Europa-Parlament hat den Schutz der Verbraucher bei der Kennzeichnung von Produkten gestärkt.

17.01.2024
    Ein Kreis mit blauem Rand, in dem auf dunklerem grünen Untergrund in hellerem Grün das Wort "Greenwashing" steht.
    Der Versuch von Unternehmen und Organisationen, klimafreundlich zu wirken, ohne entsprechende Maßnahmen hinreichend umzusetzen, wird Greenwashing genannt. (PantherMedia / Sabine Thielemann / Sabine Thielemann)
    Dazu haben die Abgeordneten in Straßburg ein Gesetz gegen das sogenannte "Green-Washing" verabschiedet. Danach dürfen Unternehmen Bezeichnungen wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" nicht mehr ohne Weiteres auf ihre Produkte drucken. Erlaubt sind nur noch Nachhaltiggkeitslabels, die von offiziellen Stellen vergeben werden. Außerdem soll auf den Produkten künftig die Dauer der Garantie kenntlich gemacht werden, damit sich mehr Verbraucherinnen und Verbraucher für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden.
    Wenn auch die EU-Länder im Rat zustimmen, sollen die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um die Vorgaben umzusetzen.
    Diese Nachricht wurde am 17.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.