Gesetzentwurf zur Gesichtserkennung
Grüne äußern erhebliche Bedenken

Die Grünen sehen das Vorhaben des Bundesinnenministeriums kritisch, Ermittlungsbehörden in Fällen von mittlerer bis schwerer Kriminalität den Einsatz von Software zur Gesichtserkennung zu erlauben.

    Marcel Emmerich steht am Rednerpult im Deutschen Bundestag. Er trägt ein dunkelblaues Sakko über einem weißen Hemd mit offenem Kragen. Der Mann Anfang 30 trägt eine Brille.
    103. Sitzung des Deutschen Bundestages in Berlin (picture alliance / Geisler-Fotopress / Frederic Kern / Geisler-Fotopress)
    Zwar liege der Gesetzentwurf im Detail noch nicht vor, aber es müsse zwingend ausgeschlossen werden, dass massenhaft Daten unbescholtener Bürger gesammelt würden, sagte der Obmann der Grünen im Innenausschuss des Bundestags, Emmerich, im Deutschlandfunk. Zudem dürfe es nicht zu pauschalen und flächendeckenden Überwachungen kommen. Er persönlich habe erhebliche Bedenken, ob ein derartiges Gesetz mit den Prinzipien des Rechtsstaates vereinbar sei, erklärte Emmerich.
    Ein Gesetzentwurf von Bundesinnenministerin Faeser sieht vor, dass Bundeskriminalamt und Bundespolizei mithilfe von Künstlicher Intelligenz etwa Internet-Videos von Verdächtigen mit Bildern in Sozialen Medien abgleichen dürfen, um Hinweise auf ihren Aufenthaltsort zu erhalten. Auch biometrische Daten sollen im Zusammenspiel mit öffentlich zugänglichen Informationen genutzt werden.
    Diese Nachricht wurde am 10.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.