Die Karlsruher Richter hätten 2019 geurteilt, dass Sanktionen nur bis zu einer Höhe von 30 Prozent gerechtfertigt seien, sagte Audretsch der "Rheinischen Post". Diesen Umfang gebe es bereits jetzt beim Bürgergeld. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Existenzminimum in Deutschland zu jeder Zeit gesichert sein müsse. Arbeitsminister Heil plant Bürgergeld-Empfängern, die Arbeitsangebote konsequent ablehnen, den Regelsatz für zwei Monate vollständig zu streichen. Es könne nicht sein, dass eine kleine Minderheit das ganze System in Verruf bringe.
Lediglich die Kosten für Unterkunft und Heizung sollen weiter übernommen werden, damit die Betroffenen nicht obdachlos werden.
Diese Nachricht wurde am 10.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.