Sonntag, 05. Mai 2024

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Grundgesetz Artikel 19.2
Grundrecht in seinem Wesensgehalt

Artikel 19.2: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“

06.04.2019
Dr. Klaus Sprenger sind die Grundrechte mit Artikel 19 Absatz 2 am wichtigsten. Besonders die in den Grundrechten enthaltenen Artikel 2 und 12 haben seinen Lebensweg geprägt.

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