Dienstag, 07. Mai 2024

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Grundgesetz Artikel 38.1
"Nur ihrem Gewissen unterworfen"

Artikel 38.1: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

18.05.2019
Peter Petroff hat sich zu Artikel 38.1 geäußert. In seinen Augen widerspricht die Praxis des Fraktionszwangs dem Artikel und ist damit grundgesetzwidrig.
Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.