
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg zuungunsten einer Familie mit zwei Kindern auf. Diese hatte im Jahr 2010 bei einer Zwangsversteigerung ein Grundstück in der Gemeinde südlich von Berlin erworben und darauf ein Haus gebaut. Später stellte sich heraus, dass der ursprüngliche Eigentümer aufgrund eines Behördenfehlers nicht über die Zwangsversteigerung informiert worden war. Er forderte das Grundstück zurück und bekam Recht. Im Jahr 2023 verurteilte das Oberlandesgericht Brandenburg die Familie, ihr Haus binnen eines Jahres abzureißen und das Grundstück zu räumen. Dagegen ging sie juristisch vor und war nun vor dem Bundesgerichtshof vorerst erfolgreich. Dieser entschied, dass die Familie das Grundstück nur räumen muss, wenn der Besitzer ihr die Baukosten für das Haus ersetzt. Die Details soll das Oberlandesgericht klären.
(Aktenzeichen: Az. V ZR 153/23)
Diese Nachricht wurde am 14.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.