Extremismus
Gutachten: AfD ist verfassungswidrig - Grüne fordern neuen Anlauf für Verbotsverfahren

Die AfD ist einem juristischen Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte zufolge verfassungswidrig. Darin heißt es, die Partei verstoße gegen das Demokratieprinzip und die Menschenwürde. Die Autoren verweisen unter anderem auf ein rassistisch geprägtes politisches Konzept der AfD.

    Ein Mann trägt eine Deutschlandfahne und eine Weste, auf der das AfD-Logo und die Aufschrift "Deutschland. Aber normal" zu sehen sind.
    "Normal" und patriotisch - oder eine Gefahr für die Demokratie? (Matthias Bein / dpa / Matthias Bein)
    Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Verbotsantrag gegen die Partei vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.
    In dem Text, der von Juristen und anderen Experten vorgelegt wurde, heißt es zur AfD, eine innerparteiliche Strömung, die sich öffentlich und dauerhaft gegen die radikalen Kräfte in der AfD stelle, existiere nicht mehr. Eine konsequente Abgrenzung gegen diese Kräfte durch Ordnungsmaßnahmen sei nicht erkennbar. Das Politikkonzept der AfD sei auf die "Ausgrenzung, Verächtlichmachung und weitgehende rechtliche Abwertung" von Ausländern, Deutschen mit Migrationsgeschichte, Musliminnen und Muslimen sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen gerichtet.

    Grüne fordern Verbotsverfahren

    In einer Reaktion sprachen sich die Grünen-Fraktionsvorsitzenden Haßelmann und Dröge für einen erneuten Anlauf für ein Verbotsverfahren gegen die AfD aus. Sie schrieben an ihre Kolleginnen und Kollegen von Union, SPD und der Linken, das Gutachten lege nahe, dass die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung bedrohe.
    Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung stellen. Die endgültige Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit einer Partei liegt dann beim Bundesverfassungsgericht.
    Diese Nachricht wurde am 25.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.