Freitag, 03. Mai 2024

Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht verhandelt weiter über Wahlrechtsreform der Ampelkoalition

Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht heute die Verhandlung über die Wahlrechtsreform weiter.

24.04.2024
    Im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin sitzen die Abgeordneten.
    Plenarsitzung im Bundestag: Das Parlament soll auf 630 Sitze verkleinert werden (IMAGO / Christian Spicker)
    Am ersten Tag hatte das Bundesverfassungsgericht gestern unter anderem die Kritiker des Vorhabens angehört. Dabei beschuldigten der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Dobrindt, und der Linken-Abgeordnete Gysi die Ampel-Koalition, ihre Mehrheit im Parlament missbraucht zu haben. Gysi äußerte den Verdacht, der Regierung sei es darum gegangen, eine Möglichkeit zu schaffen, um Linke und CSU aus dem Bundestag zu drängen. Beide Parteien sind von der im vergangenen Jahr beschlossenen Reform besonders betroffen. Hintergrund ist der Wegfall der sogenannten Grundmandatsklausel, nach der eine Partei beim Gewinn von mindestens drei Direktmandaten auch dann in den Bundestag einzieht, wenn sie bundesweit nicht über die Fünf-Prozent-Hürde kommt.
    Der Neuregelung zufolge soll es künftig außerdem keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr geben. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Bundestag auf 630 Sitze zu verkleinern. Derzeit sind es 734. Mit einer Entscheidung wird erst in einigen Monaten gerechnet.
    Diese Nachricht wurde am 24.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.