
Rund vier Millionen Euro hatte der prominente Koch nicht versteuert. Das Landgericht München I hatte Schuhbeck deswegen im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Gegen das Urteil war der heute 74-Jährige in Revision gegangen. Die blieb nun weitgehend erfolglos. Der Bundesgerichtshof monierte nur, das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren". Neu verhandelt werden muss nun, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht hatte eine Summe von 1,2 Millionen Euro angesetzt. Schuhbecks Rechtsanwalt erklärte, der Star-Koch akzeptiere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.