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Bundesgerichtshof
Haftstrafe für Star-Koch Schuhbeck ist rechtskräftig

Die Verurteilung des Star-Kochs Alfons Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung ist weitgehend rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Schuhbeck wird also eine Haftstrafe antreten müssen, nach Aussage seines Sprechers aber erst, wenn eine andere Kammer des Landgerichts rechtskräftig über die Einziehungsentscheidung entschieden hat.

    Der Koch und Unternehmer Alfons Schuhbeck kommt vor Prozessbeginn als Angeklagter in den Gerichtssaal im Landgericht München I. Das Foto ist vom 27.10.2022.
    Alfons Schuhbeck im Gericht am 27.10.2022 (picture alliance / dpa / Matthias Balk)
    Rund vier Millionen Euro hatte der prominente Koch nicht versteuert. Das Landgericht München I hatte Schuhbeck deswegen im Oktober zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Gegen das Urteil war der heute 74-Jährige in Revision gegangen. Die blieb nun weitgehend erfolglos. Der Bundesgerichtshof monierte nur, das landgerichtliche Urteil sei unvollständig gewesen, "weil nicht sämtliche Informationen zur Berechnung der Einkommensteuerschulden des Angeklagten festgestellt waren". Neu verhandelt werden muss nun, wie viel Geld Schuhbeck zurückzahlen muss. Das Landgericht hatte eine Summe von 1,2 Millionen Euro angesetzt. Schuhbecks Rechtsanwalt erklärte, der Star-Koch akzeptiere die Entscheidung des Bundesgerichtshofs.
    Diese Nachricht wurde am 20.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.