Freitag, 29. März 2024

Archiv

Hambacher Forst
Trotz Rodungsstopp weiter Streit um Groß-Demo

Der Energiekonzern RWE möchte eigentlich so schnell wie möglich mit der Rodung im Hambacher Forst anfangen. Doch heute Vormittag hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Pläne dazu vorläufig gestoppt. Der Streit um eine für Samstag geplante Groß-Demo geht trotzdem weiter.

Thomas Wenkert im Gespräch mit Georg Ehring | 05.10.2018
    Der Tagebau Hambach schiebt sich an den Hambacher Forst. Der Hambacher Forst zwischen Köln und Aachen gilt als Symbol des Widerstands gegen die Kohle. RWE will für den Braunkohleabbau mehr als 100 der verbliebenen 200 Hektar Wald abholzen.
    Schonzeit für den Wald: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Rodung vorläufig gestoppt. (picture alliance/Federico Gambarini/dpa)
    Was bedeutet die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster konkret?
    Erst einmal darf der Wald stehen bleiben. Die Richter halten den Sachverhalt für so komplex, dass darüber nicht einem Eilverfahren entschieden werden kann. Über die Klage des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen den Braunkohle-Tagebau Hambach soll deshalb im Hauptverfahren entschieden werden. So lange darf der Betreiber RWE keine Tatsachen mehr schaffen, den Wald also nicht abholzen. Im Tagebau selbst darf RWE aber weiterhin Braunkohle fördern. Nach Ansicht des Gerichts hat RWE nicht ausreichend belegen können, dass die Rodung des Waldgebietes für die Energieversorgung auf Landes- und Bundesebene dringend notwendig ist.
    Der BUND feiert die Entscheidung in einer ersten Reaktion als großen Erfolg. Der Verein sieht in der geplanten Rodung u.a. einen Verstoß gegen europäisches Naturschutzrecht, weil der Wald Lebensraum für zahlreiche, seltene Tierarten sei. RWE hat sich bisher noch nicht zu dem Urteil geäußert.
    Wie lange das Hauptverfahren dauern wird, ist noch unklar. Die "Rodungssaison", in der Baumfäll-Arbeiten zulässig sind, geht von Anfang Oktober bis Ende Februar. Der BUND geht davon aus, dass in diesem Zeitraum keine Entscheidung mehr fällt und Rodungen deshalb frühestens im kommenden Herbst möglich wären.
    Warum wurde die für Samstag geplante Großdemo untersagt?
    Laut Polizei gibt es kein ausreichendes Sicherheitskonzept für die Demonstration. Problematisch ist u.a., dass bisher noch nicht feststeht wo die Versammlung überhaupt stattfindet. Denn weder RWE noch die Landwirte vor Ort wollen die Demo mit den rund 20.000 erwarteten Teilnehmern auf ihren Grundstücken dulden. Auch auf Druck der betroffenen Kommunen hat die Polizei deshalb erklärt, sie könne nicht für die Sicherheit garantieren, und die Versammlung verboten. Der BUND hält trotz der Entscheidung über den Rodungsstopp an der geplanten Demonstration fest und klagt gegen die Entscheidung. Und Experten gehen davon aus, dass die Umweltverbände vor den Verwaltungsgerichten oder spätestens vor dem Bundesverfassungsgericht auch recht bekommen werden und die Demo stattfinden darf.
    Die Polizei bereitet sich derweil trotz Verbot auf einen Einsatz vor, und geht davon aus, dass sich trotz Verbot mehrere tausend Menschen kommen werden – und sich einfach dort einen Platz suchen.