DDR-Historie
Haus der Geschichte muss Verkäufer von Schabowski-Zettel nennen

Das Haus der Geschichte in Bonn muss einem Journalisten Auskunft darüber geben, von wem es den historischen Sprechzettel von SED-Politbüromitglied Schabowski erworben hat.

    Mitarbeiter stülpen im Haus der Geschichte eine Glasvitrine über den Schabowski-Zettel.
    Der Zettel ist im Haus der Geschichte in Bonn zu sehen. (dpa/ picture-alliance/ Oliver Berg)
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in einem Berufungsverfahren entschieden, eine weitere Berufung allerdings zugelassen. In dem Streit verlangt ein Reporter der "Bild"-Zeitung von dem Museum die Namen der Verkäufer für seine Recherche zur Zeitgeschichte.
    Schabowski hatte von dem Blatt auf einer Pressekonferenz am 9. November 1989 die neue Regelung für Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland abgelesen. "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich", lautete der unvollständige Satz, der in die Geschichte einging und wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer führte.
    Das Haus der Geschichte konnte den Originalzettel für 25.000 Euro kaufen. Dies gelang allerdings nur unter der Bedingung, dass die Verkäufer anonym bleiben. 
    Diese Nachricht wurde am 16.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.