DDR-Historie
Haus der Geschichte muss Verkäufer von Schabowski-Zettel nennen

Das Haus der Geschichte in Bonn zeigt in seiner Ausstellung den historischen Sprechzettel von SED-Politbüromitglied Schabowski. Ein Gericht entschied nun: Das Museum muss den Namen des Verkäufers nennen.

    Mitarbeiter stülpen im Haus der Geschichte eine Glasvitrine über den Schabowski-Zettel.
    Der Zettel ist im Haus der Geschichte in Bonn zu sehen. (dpa/ picture-alliance/ Oliver Berg)
    Das Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gab einem Reporter der "Bild"-Zeitung recht. Dieser fordert von dem Museum die Namen der Verkäufer für seine Recherche zur Zeitgeschichte.
    Schabowski hatte von dem Blatt auf einer Pressekonferenz am 9. November 1989 die neue Regelung für Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland abgelesen. "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich", lautete der unvollständige Satz, der in die Geschichte einging und wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer führte.
    Das Haus der Geschichte konnte den Originalzettel für 25.000 Euro kaufen. Dies gelang allerdings nur unter der Bedingung, dass die Verkäufer anonym bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
    Diese Nachricht wurde am 17.12.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.