
In der Begründung der Richter heißt es, mit der Beschaffung von Waffen habe der 42-Jährige dem Täter bei der Umsetzung seiner Terrorpläne geholfen. Ihm sei dessen islamistische Radikalisierung bekannt gewesen. Zwei weitere Angeklagte, die ebenfalls Waffen beschafft hatten, ohne von den Anschlagsplänen zu wissen, wurden zu Haftstrafen von vier und fünf Jahren verurteilt. Ein anderer Beschuldigter wurde freigesprochen. Eine Berufung gegen die Urteile ist möglich.
Bei dem Anschlag 2018 waren fünf Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. Dem Täter gelang zunächst die Flucht, zwei Tage später wurde er bei einem Schusswechsel in Straßburg von der Polizei getötet.
Diese Nachricht wurde am 05.04.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.