
Die Ressortchefs der Länder wollen zum Beispiel darüber beraten, ob auch heimliche voyeuristische Aufnahmen strafbar werden sollen. Außerdem diskutieren sie über die Frage, ob es sinnvoll ist, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches auf den Schutz von Journalisten auszuweiten. Bisher bestraft er Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern.
Etwaige Beschlüsse, die die Justizminister fassen, haben keine unmittelbare Rechtswirkung. Allerdings gehen davon wichtige Impulse für die künftige Politik aus.
Diese Nachricht wurde am 07.11.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
