Während drinnen die Parlamentarier bei der ersten Lesung des hessischen Gesetzes über Studiengebühren diskutierten, protestierte draußen ein Grüppchen von 150 Studenten.
Auch wenn der Gesetzentwurf, auch wenn viele der Argumente für und wider bekannt waren: So wird das Gesetz möglicherweise nicht durchgehen. Denn zwischenzeitlich hatte Wissenschaftsminister Udo Corts in Randbereichen Kompromissbereitschaft gezeigt. Statt den Universitäten wie bisher geplant eine Marge von 5 Prozent zu geben, innerhalb derer sie auf Gebühren verzichten können, kann sich Corts nun mehr vorstellen. Von 10 Prozent ist die Rede, von Stipendien oder Gebührenfreiheit für besonders leistungsfähige, ehrenamtlich engagierte oder sozial benachteiligte Studenten. Außerdem soll vermieden werden, dass die jungen Berufstätigen nach dem Studium Bafög und Gebühren gleichzeitig in voller Höhe zurückzahlen müssen. Bisher ist das allerdings nicht mehr als eine wenig konkrete Ankündigung im politischen Raum. Auch der jüngste Fraktionsentwurf berücksichtigt solche Überlegungen nicht. Derzeit laufen noch die Anhörung zum Entwurf der Landesregierung. Damit die Gebühren aber noch in den Semesterferien wirksam werden, hat die Fraktion ihren Entwurf erst einmal wortgleich eingebracht. Gleichzeitig aber in einem Entschließungsantrag die Landesregierung zu Vorschlägen für mehr Sozialverträglichkeit aufgefordert. Was die Grünen als peinlich nicht nur für die Fraktion sondern das ganze Parlament bezeichneten.
Je nachdem, welche Änderungen noch einfließen, wird der Streit um das Gesetz nicht mit seiner Verabschiedung beendet sein. SPD und Grüne haben Klagen vor dem Staatsgerichtshof angekündigt. Denn ob die hessische Verfassung nicht Gebühren wie bisher vorgesehen verbietet, ist umstritten. Einerseits heißt es in der Landesverfassung: In allen – unter anderem: Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich". Andererseits aber ist ein angemessenes Schulgeld bei entsprechender wirtschaftlicher Lage von Schülern oder Eltern erlaubt. Dagegen dürfe die Strafanzeige, die Studenten gegen die Landesregierung wegen Verfassungsbruchs gestellt haben, wenig Erfolg versprechen. Denn die setzt Absicht voraus.
Auch wenn der Gesetzentwurf, auch wenn viele der Argumente für und wider bekannt waren: So wird das Gesetz möglicherweise nicht durchgehen. Denn zwischenzeitlich hatte Wissenschaftsminister Udo Corts in Randbereichen Kompromissbereitschaft gezeigt. Statt den Universitäten wie bisher geplant eine Marge von 5 Prozent zu geben, innerhalb derer sie auf Gebühren verzichten können, kann sich Corts nun mehr vorstellen. Von 10 Prozent ist die Rede, von Stipendien oder Gebührenfreiheit für besonders leistungsfähige, ehrenamtlich engagierte oder sozial benachteiligte Studenten. Außerdem soll vermieden werden, dass die jungen Berufstätigen nach dem Studium Bafög und Gebühren gleichzeitig in voller Höhe zurückzahlen müssen. Bisher ist das allerdings nicht mehr als eine wenig konkrete Ankündigung im politischen Raum. Auch der jüngste Fraktionsentwurf berücksichtigt solche Überlegungen nicht. Derzeit laufen noch die Anhörung zum Entwurf der Landesregierung. Damit die Gebühren aber noch in den Semesterferien wirksam werden, hat die Fraktion ihren Entwurf erst einmal wortgleich eingebracht. Gleichzeitig aber in einem Entschließungsantrag die Landesregierung zu Vorschlägen für mehr Sozialverträglichkeit aufgefordert. Was die Grünen als peinlich nicht nur für die Fraktion sondern das ganze Parlament bezeichneten.
Je nachdem, welche Änderungen noch einfließen, wird der Streit um das Gesetz nicht mit seiner Verabschiedung beendet sein. SPD und Grüne haben Klagen vor dem Staatsgerichtshof angekündigt. Denn ob die hessische Verfassung nicht Gebühren wie bisher vorgesehen verbietet, ist umstritten. Einerseits heißt es in der Landesverfassung: In allen – unter anderem: Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich". Andererseits aber ist ein angemessenes Schulgeld bei entsprechender wirtschaftlicher Lage von Schülern oder Eltern erlaubt. Dagegen dürfe die Strafanzeige, die Studenten gegen die Landesregierung wegen Verfassungsbruchs gestellt haben, wenig Erfolg versprechen. Denn die setzt Absicht voraus.