Die Hessische Verfassung schreibt laut Verwaltungsgericht Gießen vor, dass Schulgeld, also auch Studiengebühren nur eingezogen werden dürfen, wenn die wirtschaftliche Lage der Betroffenen das erlaubt.
" Ein Gesetz, das Studienbeiträge an hessischen Hochschulen anordnet, muss daher zwischen wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht leitungsfähigen Studierenden und damit zwischen einem zahlungspflichtigen und einem nicht zahlungspflichtigen Personenkreis unterscheiden. Im Widerspruch dazu erlegt das Hessische Studienbeitragsgesetz die Studienbeiträge grundsätzlich allen Studierenden auf. "
Mit diesen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes begründet das Verwaltungsgericht seinen Eilbeschluss zugunsten des Medizinstudenten, der in einer vom Asta der Uni Gießen unterstützten Musterklage geltend macht, die Semestergebühr von 500 Euro nicht aufbringen zu können. Die rot-grüne Opposition im Wiesbadener Landtag, über deren Verfassungsklage gegen Studiengebühren im Frühjahr 2008 entschieden werden soll, sieht sich wieder einmal bestätigt. Sarah Sorge, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen:
" Das hat angefangen mit der Stellungnahme der Landesanwältin zu unserer Klage, die ebenfalls bestätigt hat, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Es ging weiter mit einer anderen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, das einem Studierenden nicht stattgab, aber darauf verwies, das das Studiengebührengesetz ja wahrscheinlich gekippt werde, weil es verfassungswidrig sei. Wir fordern noch mal ein Moratorium der Studiengebühren, weil wir es absolut ungerecht und unsozial finden, dass die Studierenden zur Vorauskasse gebeten werden, weil allen Anzeichen nach die Studiengebühren ohnehin zurückgezahlt werden müssen. "
"Die bekannte Auffassung eines einzelnen Gerichts", wiegelt Hessens Wissenschaftsminister von der CDU mit Blick auf die Gießener Eilentscheidung ab. In Sachen Studiengebühren ist Udo Corts, der nach den Landtagswahlen Anfang 2008 ausscheiden will, wortkarg geworden. Nach anderthalbstündigen Ausführungen zur angeblich "vorbildlichen Umsetzung" des Gebührengesetzes ließ der Ressortchef gestern im Wissenschaftsausschuss keine Nachfrage mehr zu. Für ein Interview vertröstete er auf heute - um dann Terminnöte vorzuschützen. Keine Stellungnahme also zu schweren Vorwürfen der Opposition. Zum Beispiel, dass Studierende, die wegen sozialer Härten wie Behinderung oder Betreuung Pflegebedürftiger Anspruch auf Gebührenbefreiung hätten, doch zahlen müssen. Das kritisiert Michael Siebel, hochschulpolitischer Sprecher der SPD,.
" Nach meiner Kenntnis ist es so, dass mindestens ein Drittel derer die Befreiung beantragt haben, keine bekommen. Darin wird noch mal deutlich, das das Gesetz verfassungswidrig ist. "
Und jetzt schließt sich das Giessener Verwaltungsgericht dieser Auffassung an, freut sich Siebel. Doch Wissenschaftsminister Corts kündigte mittlerweile an, Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen, also beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Allerdings ist dafür gar nicht das Ministerium zuständig, sondern die Uni Gießen als Antragsgegnerin des Studenten. Deren Präsidium will, so Pressesprecherin Christel Lauterbach, erst Anfang nächster Woche über einen Widerspruch entscheiden - nach sorgfältiger Prüfung. "Wir beobachten schon seit Monaten, dass das Ministerium die Hochschulleitungen lenkt" kommentiert der Gießener Astasprecher Alexander Busam diese Unstimmigkeiten. Das Verwaltungsgerichturteil habe Signalwirkung, betont er, die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen stimmt mit ein:
" Es ist eine Motivation auch für andere Studierende zu klagen , wir sind ja der Auffassung das Studiengebühren verfassungswidrig sind, insofern sind gerade diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen Probleme haben, die Studiengebühren aufzubringen, aufgerufen, den Klageweg zu beschreiten, es kann ja auch positiv ausgehen, wie wir jetzt erfahren haben. "
Der Asta der Uni Gießen will jedenfalls nachhelfen. In der kommenden Woche lädt er zur Sprechstunde, ein Rechtsanwalt ist mit dabei.
" Ein Gesetz, das Studienbeiträge an hessischen Hochschulen anordnet, muss daher zwischen wirtschaftlich leistungsfähigen und nicht leitungsfähigen Studierenden und damit zwischen einem zahlungspflichtigen und einem nicht zahlungspflichtigen Personenkreis unterscheiden. Im Widerspruch dazu erlegt das Hessische Studienbeitragsgesetz die Studienbeiträge grundsätzlich allen Studierenden auf. "
Mit diesen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes begründet das Verwaltungsgericht seinen Eilbeschluss zugunsten des Medizinstudenten, der in einer vom Asta der Uni Gießen unterstützten Musterklage geltend macht, die Semestergebühr von 500 Euro nicht aufbringen zu können. Die rot-grüne Opposition im Wiesbadener Landtag, über deren Verfassungsklage gegen Studiengebühren im Frühjahr 2008 entschieden werden soll, sieht sich wieder einmal bestätigt. Sarah Sorge, hochschulpolitische Sprecherin der Grünen:
" Das hat angefangen mit der Stellungnahme der Landesanwältin zu unserer Klage, die ebenfalls bestätigt hat, dass das Gesetz verfassungswidrig ist. Es ging weiter mit einer anderen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen, das einem Studierenden nicht stattgab, aber darauf verwies, das das Studiengebührengesetz ja wahrscheinlich gekippt werde, weil es verfassungswidrig sei. Wir fordern noch mal ein Moratorium der Studiengebühren, weil wir es absolut ungerecht und unsozial finden, dass die Studierenden zur Vorauskasse gebeten werden, weil allen Anzeichen nach die Studiengebühren ohnehin zurückgezahlt werden müssen. "
"Die bekannte Auffassung eines einzelnen Gerichts", wiegelt Hessens Wissenschaftsminister von der CDU mit Blick auf die Gießener Eilentscheidung ab. In Sachen Studiengebühren ist Udo Corts, der nach den Landtagswahlen Anfang 2008 ausscheiden will, wortkarg geworden. Nach anderthalbstündigen Ausführungen zur angeblich "vorbildlichen Umsetzung" des Gebührengesetzes ließ der Ressortchef gestern im Wissenschaftsausschuss keine Nachfrage mehr zu. Für ein Interview vertröstete er auf heute - um dann Terminnöte vorzuschützen. Keine Stellungnahme also zu schweren Vorwürfen der Opposition. Zum Beispiel, dass Studierende, die wegen sozialer Härten wie Behinderung oder Betreuung Pflegebedürftiger Anspruch auf Gebührenbefreiung hätten, doch zahlen müssen. Das kritisiert Michael Siebel, hochschulpolitischer Sprecher der SPD,.
" Nach meiner Kenntnis ist es so, dass mindestens ein Drittel derer die Befreiung beantragt haben, keine bekommen. Darin wird noch mal deutlich, das das Gesetz verfassungswidrig ist. "
Und jetzt schließt sich das Giessener Verwaltungsgericht dieser Auffassung an, freut sich Siebel. Doch Wissenschaftsminister Corts kündigte mittlerweile an, Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen, also beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Allerdings ist dafür gar nicht das Ministerium zuständig, sondern die Uni Gießen als Antragsgegnerin des Studenten. Deren Präsidium will, so Pressesprecherin Christel Lauterbach, erst Anfang nächster Woche über einen Widerspruch entscheiden - nach sorgfältiger Prüfung. "Wir beobachten schon seit Monaten, dass das Ministerium die Hochschulleitungen lenkt" kommentiert der Gießener Astasprecher Alexander Busam diese Unstimmigkeiten. Das Verwaltungsgerichturteil habe Signalwirkung, betont er, die hochschulpolitische Sprecherin der Grünen stimmt mit ein:
" Es ist eine Motivation auch für andere Studierende zu klagen , wir sind ja der Auffassung das Studiengebühren verfassungswidrig sind, insofern sind gerade diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen Probleme haben, die Studiengebühren aufzubringen, aufgerufen, den Klageweg zu beschreiten, es kann ja auch positiv ausgehen, wie wir jetzt erfahren haben. "
Der Asta der Uni Gießen will jedenfalls nachhelfen. In der kommenden Woche lädt er zur Sprechstunde, ein Rechtsanwalt ist mit dabei.