Mit Allergikern hat Christiane Schäfer jeden Tag zu tun. Die Ernährungswissenschaftlerin arbeitet in einer Gemeinschaftspraxis in der Hamburger Innenstadt. Drei Ärzte haben sich dort auf die Diagnose und die Behandlung von Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten spezialisiert. Zu Christiane Schäfer kommen besorgte Eltern, die bei ihren Kindern eine Unverträglichkeit mit Grundnahrungsmitteln befürchten - mit Kuhmilch zum Beispiel. Rat suchen aber natürlich auch Erwachsene,
"die auf Birke, Baifuß reagieren. Und die dann im Laufe ihrer ‚Erkrankung’ feststellen, dass sie eben nicht nur eine laufende Nase haben, sondern dass sie zum Beispiel asthmatisch reagieren, wenn sie bestimmte Lebensmittel essen oder dass es im Hals kratzt, wenn sie einen grünen Apfel essen."
Nur bei zwei bis drei Prozent der Erwachsenen lässt sich eine Lebensmittelallergie tatsächlich nachweisen. Sie leiden unter Kopfschmerzen, Durchfall oder Ausschlag, in schweren Fällen kann das Herz-Kreislauf-System versagen. Dank der neuen Kennzeichnungspflicht aber kann Christiane Schäfer ihre Patienten künftig noch besser beraten als bisher.
"90 Prozent aller Allergie-Auslöser müssen sauber gekennzeichnet sein. Das ist schon ein ganz toller Fortschritt. Auch in zusammengesetzten Zutaten brauche ich den Hersteller nicht mehr selber anzuschreiben, sondern ich kann auf der Packungsbeilage schauen: was war jetzt der Auslöser."
Denn immer und ohne Ausnahme sind ab sofort diejenigen Zutaten auf der Verpackung aufzuführen, die vor allem für allergische Reaktionen verantwortlich gemacht werden: Krebstiere gehören dazu, Eier und Fisch, Milch, Schalenfrüchte, Soja, Senf und Sellerie, schließlich auch Erdnüsse, Glutenhaltiges Getreide, Schwefeldioxid und Sulfite. Selbsthilfeorganisationen wie der deutsche Allergie- und Asthmabund haben lange darauf gedrungen. Doch in Brüssel waren Jahre der Verhandlungen nötig, bis sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf alle Einzelheiten der Richtlinie verständigt hatten. Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel:
"Es ist in Europa unterschiedlich: Franzosen zum Beispiel haben häufiger Allergien auf Fisch und Fischbestandteile, während Deutsche häufiger auf Milch und Milchbestandteile allergisch reagieren. Man musste also diskutieren: was nimmt man alles mit in die Regelung hinein, was ist ein wichtiges Allergen. Zum Schluss ist es zum Beispiel den Deutschen noch gelungen, Sellerie als häufiges Allergen mit in die Liste aufzunehmen. Denn es gibt eben relativ viele Deutsche, die auf Sellerie allergisch reagieren während das die Spanier weniger interessiert."
Insofern ist die Verbraucherschützerin sehr zufrieden, dass man sich am Ende auf die zwölf Hauptallergene verständigt hat. Eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht nur dann nicht, wenn durch den Herstellungsprozess Verunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Beispiel: Ein Süßwarenunternehmen stellt mit denselben Maschinen zuerst eine Nussschokolade her und im Anschluss eine Milchschokolade. Da trotz aller Hygiene Spuren von Nüssen in der Milchschokolade nicht ausgeschlossen werden können, wünscht sich die Verbraucherschützerin auch für diesen Fall noch größere Transparenz. Die Ernährungswissenschaftlerin, ist da anderer Meinung.
"Da die meisten Allergiker auf diese Minispuren nicht reagieren. Und die, die reagieren würden, diese Produkte sowieso nicht kaufen, ist das ein bisschen überzogen. Ein Vorbild sind da die USA oder die Schweiz, wo man eine Schwellenwertregelung verfolgt, das heißt, erst ab einem bestimmten Schwellenwert muss es auch gekennzeichnet werden."
Zumal viele Hersteller ihre Produkte längst mit Warnungen vor möglichen Spuren allergener Substanzen bedrucken - und zwar aus Gründen der Produkthaftung. In den Augen von Christiane Schäfer tragen sie damit jedoch nicht zur Aufklärung der Verbrauchers bei. Ganz im Gegenteil.
"Weil zur Zeit doch relativ viel auf dem Etikett steht: In Spuren von... Was für viele verwirrend ist, weil sie es gleichsetzen damit, dass das wirklich drin ist. Wenn jemand zum Beispiel heute ein Müsli kaufen will, dann wird er erschlagen von diesen ganzen Warnhinweisen, was aber, wenn man es testen würde, nur noch Spurenelemente sind, die den wenigsten überhaupt Probleme machen."
In einem anderen Punkt hält die Ernährungswissenschaftlerin Nachbesserungen für noch weit aus dringlicher - vor allem im Interesse von Menschen mit besonders großen Problemen: Die neue Kennzeichnungspflicht bezieht sich nämlich allein auf verpackte Lebensmittel, nicht aber auf so genannte lose Ware.
"Das heißt an der Theke, auf dem Markt, in der Kantine, ist es eigentlich nicht gefahrlos möglich, sich außer Haus zu verpflegen. Das bleibt so lange so, bis es auch eine eindeutige Nachverfolgbarkeit oder Kennzeichnung von loser Ware oder Gemeinschaftsverpflegung gibt."
"die auf Birke, Baifuß reagieren. Und die dann im Laufe ihrer ‚Erkrankung’ feststellen, dass sie eben nicht nur eine laufende Nase haben, sondern dass sie zum Beispiel asthmatisch reagieren, wenn sie bestimmte Lebensmittel essen oder dass es im Hals kratzt, wenn sie einen grünen Apfel essen."
Nur bei zwei bis drei Prozent der Erwachsenen lässt sich eine Lebensmittelallergie tatsächlich nachweisen. Sie leiden unter Kopfschmerzen, Durchfall oder Ausschlag, in schweren Fällen kann das Herz-Kreislauf-System versagen. Dank der neuen Kennzeichnungspflicht aber kann Christiane Schäfer ihre Patienten künftig noch besser beraten als bisher.
"90 Prozent aller Allergie-Auslöser müssen sauber gekennzeichnet sein. Das ist schon ein ganz toller Fortschritt. Auch in zusammengesetzten Zutaten brauche ich den Hersteller nicht mehr selber anzuschreiben, sondern ich kann auf der Packungsbeilage schauen: was war jetzt der Auslöser."
Denn immer und ohne Ausnahme sind ab sofort diejenigen Zutaten auf der Verpackung aufzuführen, die vor allem für allergische Reaktionen verantwortlich gemacht werden: Krebstiere gehören dazu, Eier und Fisch, Milch, Schalenfrüchte, Soja, Senf und Sellerie, schließlich auch Erdnüsse, Glutenhaltiges Getreide, Schwefeldioxid und Sulfite. Selbsthilfeorganisationen wie der deutsche Allergie- und Asthmabund haben lange darauf gedrungen. Doch in Brüssel waren Jahre der Verhandlungen nötig, bis sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf alle Einzelheiten der Richtlinie verständigt hatten. Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum in Kiel:
"Es ist in Europa unterschiedlich: Franzosen zum Beispiel haben häufiger Allergien auf Fisch und Fischbestandteile, während Deutsche häufiger auf Milch und Milchbestandteile allergisch reagieren. Man musste also diskutieren: was nimmt man alles mit in die Regelung hinein, was ist ein wichtiges Allergen. Zum Schluss ist es zum Beispiel den Deutschen noch gelungen, Sellerie als häufiges Allergen mit in die Liste aufzunehmen. Denn es gibt eben relativ viele Deutsche, die auf Sellerie allergisch reagieren während das die Spanier weniger interessiert."
Insofern ist die Verbraucherschützerin sehr zufrieden, dass man sich am Ende auf die zwölf Hauptallergene verständigt hat. Eine Pflicht zur Kennzeichnung besteht nur dann nicht, wenn durch den Herstellungsprozess Verunreinigungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Beispiel: Ein Süßwarenunternehmen stellt mit denselben Maschinen zuerst eine Nussschokolade her und im Anschluss eine Milchschokolade. Da trotz aller Hygiene Spuren von Nüssen in der Milchschokolade nicht ausgeschlossen werden können, wünscht sich die Verbraucherschützerin auch für diesen Fall noch größere Transparenz. Die Ernährungswissenschaftlerin, ist da anderer Meinung.
"Da die meisten Allergiker auf diese Minispuren nicht reagieren. Und die, die reagieren würden, diese Produkte sowieso nicht kaufen, ist das ein bisschen überzogen. Ein Vorbild sind da die USA oder die Schweiz, wo man eine Schwellenwertregelung verfolgt, das heißt, erst ab einem bestimmten Schwellenwert muss es auch gekennzeichnet werden."
Zumal viele Hersteller ihre Produkte längst mit Warnungen vor möglichen Spuren allergener Substanzen bedrucken - und zwar aus Gründen der Produkthaftung. In den Augen von Christiane Schäfer tragen sie damit jedoch nicht zur Aufklärung der Verbrauchers bei. Ganz im Gegenteil.
"Weil zur Zeit doch relativ viel auf dem Etikett steht: In Spuren von... Was für viele verwirrend ist, weil sie es gleichsetzen damit, dass das wirklich drin ist. Wenn jemand zum Beispiel heute ein Müsli kaufen will, dann wird er erschlagen von diesen ganzen Warnhinweisen, was aber, wenn man es testen würde, nur noch Spurenelemente sind, die den wenigsten überhaupt Probleme machen."
In einem anderen Punkt hält die Ernährungswissenschaftlerin Nachbesserungen für noch weit aus dringlicher - vor allem im Interesse von Menschen mit besonders großen Problemen: Die neue Kennzeichnungspflicht bezieht sich nämlich allein auf verpackte Lebensmittel, nicht aber auf so genannte lose Ware.
"Das heißt an der Theke, auf dem Markt, in der Kantine, ist es eigentlich nicht gefahrlos möglich, sich außer Haus zu verpflegen. Das bleibt so lange so, bis es auch eine eindeutige Nachverfolgbarkeit oder Kennzeichnung von loser Ware oder Gemeinschaftsverpflegung gibt."