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Jurist zu Hitzewelle
„Auch im Homeoffice gilt: Ab 35 Grad und mehr ist Schluss“

„Bei 26 Grad in Innenräumen soll der Arbeitgeber etwas tun“, erklärt der Jurist Arndt Kempgens. Ab 30 Grad Raumtemperatur müsse ein Arbeitgeber handeln und bei über 35 Grad sei ein Innenarbeitsplatz nicht mehr nutzbar. Das gelte im Prinzip auch fürs Homeoffice, bei Außenarbeitsplätzen gebe es nicht so feste Regeln, so Kempgens.

Peetz, Katharina |
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Lächelnde blonde Geschäftsfrau mit zerzaustem Haar vor einem elektrischen Ventilator
Wann muss der Arbeitgeber bei Hitze handeln? (imago images/Westend61)